Pressemitteilung vom 17.04.2024
Energietipp der Verbraucherzentrale: Muss ich meine Heizung austauschen?
Die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die Wärmewende in Deutschland voranbringen. Nach und nach sollen alte Heizungsanlagen durch nachhaltigere und sparsamere Alternativen ersetzt werden. Doch für wen gilt diese Regelung? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt Auskunft.
Westerwaldkreis. Für Bestandsgebäude gelten lange Übergangsfristen und funktionierende Anlagen müssen generell zunächst nicht entfernt werden. Dennoch ist es sinnvoll, sich frühzeitig über zukunftsfähige und bezahlbare Alternativen zu informieren.
In einem kostenlosen Web-Seminar am 22. April um 18 Uhr wird die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einen Überblick über die Neuerungen im GEG, die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Heizungsvarianten und die aktuellen Fördermöglichkeiten geben.
Weitere Informationen zu diesen Themen und dem Web-Seminar gibt es auf: www.verbraucherzentrale-rlp.de/welche-heizung oder bei einem persönlichen Termin im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
• in Montabaur (telefonisch oder per Video) am Donnerstag, 25. April, von 15 bis 18.45 Uhr. Anmeldung unter Telefon: 02602-126 199
• in Hachenburg am Donnerstag, 13. Juni, von 12 bis 16.30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11. Anmeldung unter Telefon: 02662-801104
• in Westerburg am Donnerstag, 23. Mai, von 14.30 bis 17.30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 217, Neumarkt 1. Anmeldung unter Telefon: 02663-2910
• In Wallmerod am Mittwoch, 24. April, von 13.30 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichtsstraße 1. Anmeldung unter Telefon: 06435-508336 (PM)
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