Pressemitteilung vom 22.04.2024
Lebenselixier Trinkwasser: SGD Nord setzt Wasserschutzgebiet "Stollen Alexandria" fest
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat eine bedeutende Entscheidung für die Trinkwasserversorgung der Region um Bad Marienberg getroffen: Als obere Wasserbehörde hat siedurch eine Rechtsverordnung ein Wasserschutzgebiet für den "Stollen Alexandria" zugunsten der VG festgesetzt. Dieser Schritt sichert die Trinkwasserressourcen langfristig und schützt sie vor möglichen Gefährdungen.
"In einem sehr umfangreichen Verfahren konnten wir sicherstellen, dass für die Menschen in der Region um Bad Marienberg ihr Trinkwasser bewahrt bleibt und vor Beeinträchtigungen geschützt ist", erklärte Wolfgang Treis, Präsident der SGD Nord. "Diese wichtige Entscheidung unterstreicht die zentrale Bedeutung von Wasser als unser Lebenselixier und Nahrungsmittel Nummer eins." Die Planunterlagen und der Entwurf der Rechtsverordnung wurden in den betroffenen Verbandsgemeinden offengelegt, woraufhin etwa 1.000 Einwendungen gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebiets eingereicht wurden. Diese bezogen sich hauptsächlich auf die räumliche Ausdehnung des Schutzgebiets und potenzielle Einschränkungen in Bezug auf private, landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzungsmöglichkeiten sowie die kommunale Planungshoheit.
Eine anschließende Online-Konsultation ermöglichte den Einwendern, ihre Bedenken in einem Frage-Antwort-Format zu diskutieren. Aufgrund dieser Konsultation wurden einige Verbote nach erneuter fachlicher Bewertung angepasst und abgemildert. So sind beispielsweise oberirdische Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe weiterhin zulässig und die Ausnahmen vom Verbot des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen wurden ausgeweitet.
Größtes Trinkwasservorkommen der Region
Der "Stollen Alexandria" im Westerwald ist das größte Trinkwasservorkommen der Region und versorgt etwa 50.000 Menschen mit Wasser. Durch die Festlegung eines unbefristeten Wasserschutzgebiets werden umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen, die eine langfristige und sichere Versorgung der Bevölkerung mit diesem wichtigen Lebensmittel sicherstellen.
Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite der SGD Nord einsehbar. Weitere Informationen zum Verfahren sind ebenfalls online abrufbar.
(PM)
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