Pressemitteilung vom 21.06.2024
Umgangsrecht und Gewaltprävention: Herausforderungen und Lösungsansätze diskutiert bei Westerwaldkreis Fachtagung
Die kritische Balance zwischen dem Umgangsrecht und dem Schutz vor Gewalt war das zentrale Thema einer Fachtagung im Westerwaldkreis. Die Diskussionen und Vorträge der Tagung, an der Vertreter von Beratungsstellen, Jugendämtern und Schulen teilnahmen, sind nun in einem Reader zusammengefasst.
Westerwaldkreis. Der Runde Tisch gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Rhein-Westerwald veranstaltete eine Fachtagung, die sich mit der kniffligen Frage auseinandersetzte: Wie können gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder wirksam geschützt werden, wenn das Ausüben von Umgangsrecht sie potenziell gefährden könnte?
Einen umfassenden Einblick in die Thematik gab Sabine Heinke, weiterführende Richterin am Amtsgericht - Familiengericht außer Dienst, in ihrem Vortrag. Sie beleuchtete die familiengerichtlichen Verfahren im Kontext von Gewalt und wies auf Stolpersteine und Defizite hin. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch dient das Umgangsrecht mit beiden Eltern grundsätzlich dem Kindeswohl. In Fällen häuslicher Gewalt könne dieser Kontakt jedoch negative Folgen haben.
Heinke erklärte, dass es für Familienrichterinnen und Familienrichter oft schwierig ist, vom Regelsatz abzuweichen und eigene Ermittlungen durchzuführen. Ein weiteres Problem sieht sie darin, dass wichtige Informationen auf dem Weg zum Gericht häufig verloren gehen. Oftmals liege bereits ein langer Weg durch verschiedene Institutionen hinter den Betroffenen, bevor es zu einem familiengerichtlichen Verfahren kommt. Um gewaltbetroffene Erwachsene und Kinder wirksamer schützen zu können, müssten diese Prozesse transparenter gestaltet und Informationen besser zusammengetragen und weitergegeben werden.
Die wichtigsten Inhalte von Heinkes Vortrag sowie weitere Diskussionen und Beiträge der Fachtagung sind nun in einem Reader verfügbar. Dieser kann kostenfrei bei der Gleichstellungsstelle des Westerwaldkreises angefordert oder auf der Website des Westerwaldkreises heruntergeladen werden. (PM/red)
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