Pressemitteilung vom 22.06.2024
Kreisausschuss brachte Maßnahmen auf den Weg: Förderung des Radwegebaus und einer Hebammenzentrale
In seiner letzten Sitzung stellte der Kreisausschuss noch die Weichen für einige wichtige Vorhaben. So beschloss er, die Radwegbaumaßnahmen von Arnshöfen und Nister zu unterstützen. Weiterhin ist eine Hebammenzentrale in Hachenburg in Planung, der Elternanteil beim Schulessen wird steigen und die Anschaffung von zwei Abrollbehältern Notstrom wurde beschlossen.
Westerwaldkreis. Der Kreisausschuss beschloss in seiner letzten Sitzung zwei Radwegebaumaßnahmen mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu fördern: Zum einen befürwortete er den Förderantrag der Ortsgemeinde Arnshöfen zum Ausbau der vorhandenen Radwegeverbindung von Arnshöfen nach Obersayn. Zum anderen stimmte er dem Zuschussantrag der Ortsgemeinde Nisterau zu, die den Lückenschluss auf der vorhandenen Radwegeverbindung zwischen der Ortsgemeinde Hof über Nisterau bis nach Bad Marienberg plant. Die finanzielle Unterstützung erfolgt im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises zur nachhaltigen Förderung des Radverkehrsanteils im Alltag. Zum jährlichen Stichtag am 1. Mai können Ortsgemeinden Fördergelder für die Durchführung von Radwegebaumaßnahmen beantragen, die im Alltagsradwegekonzept des Kreises aufgeführt beziehungsweise vom Kreis als herausragende Maßnahme zur Stärkung der Alltagsradmobilität erklärt werden.
Hebammenzentrale in Hachenburg geplant
Außerdem stand das Thema Einrichtung einer Hebammenzentrale nebst Ambulanz am Standort in Hachenburg auf der Agenda. Diese soll der Schwangerenberatung, der Vor- und Nachbetreuung von Geburten sowie der Vermittlung von selbstständig arbeitenden Hebammen in der Region dienen. Nach der Schließung der Geburtshilfestation am Deutschen Roten Kreuz (DRK) Krankenhaus Hachenburg käme diese als wichtige Anlaufstelle werdenden Eltern im gesamten oberen Kreisteil zugute. Hierfür soll die Einrichtung eng mit der ebenfalls neu zu errichtenden Hebammenzentrale in Kirchen im Landkreis Altenkirchen zusammenarbeiten. Das Land Rheinland-Pfalz als Fördermittelgeber der beiden Projekte erhofft sich dabei Synergieeffekte. Vorstellbar sei etwa, dass die Administration und die Terminvermittlung für beide Standorte ausschließlich durch die Hebammenzentrale in Kirchen erfolgen könnten.
Basierend auf diesen Überlegungen hat das Land jährlich Fördergelder in Höhe von 30.000 Euro für die Hebammenzentrale in Kirchen in Aussicht gestellt. Für den Aufbau der Hebammenzentrale in Hachenburg ist eine Förderung in Höhe von 15.000 bis 20.000 Euro pro Jahr für zunächst drei Jahre angedacht. Unter der Voraussetzung der Landesförderung stimmte der Kreisausschuss der Einrichtung einer Hebammenzentrale nebst Ambulanz am Standort in Hachenburg grundsätzlich zu. Als Nächstes steht ein gemeinsames Abstimmungsgespräch an. Teilnehmende sind insbesondere die Verbandsgemeinde Hachenburg, die Hebammen selbst und das DRK Krankenhaus Hachenburg.
Elternanteil bei Schulessen steigt
Mit den Schulen beschäftigten sich zwei Tagesordnungspunkte. So beschloss der Kreisausschuss die Anschaffung einer neuen Kreissäge für die Berufsbildende Schule Westerburg mit Kosten von circa 50.000 Euro. Die bisher im Rahmen des fachpraktischen Unterrichtes in der Holzwerkstatt eingesetzte Säge ist nach rund 27 Jahren nicht mehr voll funktionsfähig.
Intensiv diskutiert wurde die Erhöhung des Eigenanteils der Eltern für die Essensversorgung an den Schulen in Trägerschaft des Westerwaldkreises. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz empfahl mit dem 23. Kommunalbericht kostendeckende Entgelte. Unter anderem höhere Lebensmittelpreise führten dazu, dass alle Caterer gestiegene Kosten geltend gemacht haben, weshalb der Eigenanteil nun geprüft werden musste. Derzeit beträgt der Anteil der Eltern je Essen vier Euro. Bei jährlich knapp 155.000 ausgegebenen Essen bezuschusst der Kreis diese mit insgesamt rund 181.000 Euro. Um die Kosten besser zu decken und dadurch den Zuschussbetrag zu reduzieren, beschloss der Kreisausschuss, den Elternanteil an den Verpflegungskosten in zwei Stufen um je 50 Cent zu erhöhen. Ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 sind 4,50 Euro zu zahlen, zum Schuljahr 2025/26 dann fünf Euro.
Beschaffung von zwei Abrollbehältern Notstrom
Darüber hinaus nahm der Kreisausschuss die Ausführungen zur Umsetzung des vom Kreistag beschlossenen Bedarfsplanes 2021 "Überörtlicher Brandschutz, überörtliche allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises" zur Kenntnis. Er ermächtigte den Landrat, den Auftrag zur Beschaffung von zwei Abrollbehältern Notstrom auf der Basis des erfolgten Ausschreibungsergebnisses zu vergeben. (PM)
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