Autokennzeichen: Besondere Buchstaben und Nummernkombinationen sind seit jeher beliebt
RATGEBER | In Deutschland sind Autokennzeichen, so ähnlich wie der Personalausweis, ein deutliches Erkennungsmerkmal. Bei den Schildern gibt es aber einige Unterschiede und auch besondere Regeln. Diese sollen für mehr Sicherheit sorgen sowie das Leben erleichtern. Aber nicht immer sind diese Regeln für jeden durchschaubar.
Bezüglich der Autokennzeichen in Deutschland gibt es zwei wichtige Hinweise:
• Es ist zwar die Rede vom Nummernschild, aber damit ist das amtliche Kfz-Kennzeichen (Kraftfahrzeugkennzeichen) gemeint. Es dient zur eindeutigen Identifizierung eines Kraftfahrzeugs und muss deswegen vorn und hinten (bei Zweirädern und Anhängern nur hinten) fest montiert werden.
• Das hintere Kennzeichen muss an Autos oder Motorrädern beleuchtet sein. Wenn es durch Ladung oder einen Fahrrad-/Ski-Träger ganz oder teilweise verdeckt wird, muss es mit einem Nummernschildhalter zusätzlich an dem Träger befestigt und ebenfalls dort beleuchtet werden.
Alle Regelungen, die das Kraftfahrzeugkennzeichen betreffen, sind in § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgehalten.
Wunschkennzeichen: Warum will man sie und welche Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen sind verboten?
Ein Kfz-Nummernschild soll in erster Linie anzeigen, dass ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist. Aber er ist möglich, ein Wunschkennzeichen zu wählen, vorausgesetzt, die Kombination an Buchstaben und Zahlen existiert nicht schon.
Durch die Wahl eines Wunschkennzeichens kann die Buchstaben- und Zahlenkombination personalisiert werden und man kann damit Individualität zeigen.
Natürlich gibt es Menschen, für die ist ein Nummernschild einfach nur eine notwendige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Für andere aber ist ein Autokennzeichen auch ein Ausdruck persönlicher Individualität. Sehr viele Menschen wollen an ihrem Fahrzeug das sogenannte Wunschkennzeichen haben. Dies ist in den unterschiedlichen Regionen in Deutschland möglich, wie zum Beispiel das Wunschkennzeichen Westerwald, und wenn es auch nur dazu dient, dass man sich die Buchstaben und Zahlen einfacher merken kann.
Aber es geht auch anders. Zum Beispiel soll in Dubai vor einiger Zeit ein vermögender Autobesitzer für ein besonderes Nummernschild sogar mehr als 13 Millionen Euro gezahlt haben. Besonders relevant ist dabei, dass je kürzer und niedriger die Zahl ist, desto wertvoller soll das Kennzeichen sein. Bei 3,5 Millionen Euro soll die Auktion begonnen und schließlich mit dem schon genannten Rekordgebot geendet haben. Das Auktionshaus gab im Anschluss bekannt, dass der Erlös einer Wohltätigkeitsorganisation zugutekommen soll.
Man sagt, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten Wunschkennzeichen schon seit Längerem sehr begehrt sind. Je kürzer und niedriger die Zahl, desto höher soll der Wert als auch das Ansehen sein.
In Deutschland ist wohl die beliebteste Wahl für das Wunschkennzeichen die Initialen des eigenen Namens nach der Ortskennung. Das Geburtsjahr ergänzt die nötigen Zahlen.
Kuriose Nummernschilder
Viele Menschen haben als Kinder auf langen Autofahrten nach kleinen Spielideen gesucht, wie zum Beispiel das "Kennzeichenraten" oder das Finden von Bedeutungen dafür. Hierbei ist auch Kreativität gefragt. Wenn man im Straßenverkehr dafür die Augen auf hat und dabei einmal auf andere Kennzeichen achtet, wird man feststellen, dass lustige Kennzeichen nicht die Ausnahme sind, sondern durchaus häufiger vorkommen.
Lustige Kfz-Kennzeichen in Deutschland sind zum Beispiel folgende Buchstabenkombinationen:
• PI-PI
• MA-MA
• KA-FF
• BI-ER
• K-LO
• GÖ-NN
• FL-UG
• D-ER
• NU-N
• KA-TZ
• RO-HR
• UN-D
• DU-MM
• EIL-IG
• HE-XE
Aber man muss dabei auch sagen, dass es Menschen gibt, denen gewisse Wünsche verwehrt bleiben. Der Grund liegt dann darin, dass ihre Initialen eine „verbotene Kombination“ ergeben.
Was genau ist nicht erlaubt?
In § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) steht dazu ein wichtiger Satz. Es heißt dort nämlich, dass die Kombinationen auf dem Kennzeichen „nicht gegen die guten Sitten verstoßen“ dürfen. Es wird aber in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich gehandhabt, was genau verboten ist.
Bundesweit werden einige Abkürzungen, die eine Bedeutung in der Zeit des Nationalsozialismus hatten, nicht ausgegeben.
Dazu gehören zum Beispiel:
• KZ für Konzentrationslager
• HJ für Hitlerjugend
• SS für Schutzstaffel
• SA für Sturmabteilung
• NS für Nationalsozialismus
Dazu können ebenso bestimmte Ziffernfolgen in Deutschland verboten sein. Dafür muss man wissen, dass manche Rechtsextreme, die das „Buchstaben-Verbot“ umgehen möchten, wohl auch auch bestimmte Zahlenkombinationen verwenden.
So zum Beispiel:
• 14 – soll auf eine US-amerikanische Neonazi-Parole mit 14 Wörtern hinweisen
• 18 – soll für den ersten und achten Buchstaben "A" und "H" im Alphabet stehen und die Abkürzung gehört zum Namen Adolf Hitler
• 28 – soll für den zweiten und achten Buchstaben "B" und "H" im Alphabet stehen und die Abkürzung soll dann für die verbotene Skinheadorganisation "Blood & Honor" stehen
• 88 – soll für den achten Buchstaben "H" im Alphabet stehen und die Abkürzung für „Heil Hitler“ sein (prm)