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Nachricht vom 08.02.2012    

Bäume bis Ende Februar fällen

Es gibt gesetzliche Bestimmungen für das Bäume fällen und für das Zurückschneiden von Gehölzen. Bis zum 29. Februar bedarf es dazu keiner Genehmigung. Wer später noch Hecken entfernen will oder Bäume fällen will, sollte die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung um Rat fragen.

Montabaur. Wer Bäume fällen oder andere Gehölze abschneiden oder massiv zurückschneiden möchte, sollte damit rechtzeitig beginnen. Die Arbeiten müssen bis Mittwoch, 29. Februar, beendet sein. Eine Verlängerung dieser Frist aufgrund der Witterungsverhältnisse oder des Vegetationsstandes ist nicht möglich. Das teilte die Kreisverwaltung Montabaur als untere Naturschutzbehörde mit.

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass vom 1. März bis 30. September das Fällen von Bäumen und Abschneiden von Hecken im Außenbereich nicht zulässig sind. In diesem Zeitraum dürfen nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erfolgen. Die gesetzlichen Verbote gelten allerdings nicht für Bäume im Wald oder gärtnerisch genutzten Grundflächen, wozu auch der private Hausgarten zählt.
Doch auch in diesen Fällen können artenschutzrechtliche Gründe die Beseitigung eines Baumes verbieten. Die Beseitigung von Gehölzen aller Art kann zudem einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, der einer Zulassung durch die Behörde bedarf. Die Kreisverwaltung empfiehlt grundsätzlich, vor der Beseitigung von Gehölzen mit den zuständigen Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen. Das Gesetz dient unter anderem dem Schutz von Vögeln. Die Tierwelt grenzt nach dem Winter ihre Brut- und Nistreviere ab, um für Nachwuchs zu sorgen. Die heimischen Vögel richten sich in Hecken, Gebüschen und Bäumen ein. Weitere Infos unter Telefon 02602/124-273, -296 und -213.


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