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Nachricht vom 11.10.2024    

Vier Heranwachende sollen junge Frau sexuell genötigt haben: Prozess beim Amtsgericht Montabaur geplatzt

Von Wolfgang Rabsch

Großer Aufmarsch am Freitag (11. Oktober) beim Amtsgericht Montabaur beim dortigen Jugendschöffengericht: Unter dem Vorsitz von Richter Dr. Orlik Frank-Pilz sollte gegen vier Angeklagte verhandelt werden, denen sexuelle Nötigung zum Nachteil einer jungen Frau seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen wird. Allen Angeklagten waren Pflichtverteidiger beigeordnet worden.

Amtsgericht Montabaur (Foto: Wolfgang Rabsch)

Montabaur. Den vier Angeklagten, die aus Verbandsgemeinden des Westerwalds stammen, wird vorgeworfen, die 19-jährige Frau im Mai 2021 in der Nähe des Bahnhofs von Limburg zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Am Tattag wären die Angeklagten zu Viert im Auto unterwegs gewesen, als die Idee entstand, die junge Frau mit dem Auto abzuholen. Ein Angeklagter rief die Frau mehrmals an und forderte diese auf, nach draußen zu kommen. Als diese das Ansinnen ablehnte, drehte der Fahrer des Autos mehrere Runden vor dem Haus und ließ dabei den Motor aufheulen und die Reifen quietschen. Dadurch unter Druck gesetzt, gab die Zeugin nach, verließ ihre Wohnung und stieg in das Auto ein.

Zuerst wurde ein Parkplatz in Diez angefahren, dort passierte zunächst nichts. Von dort aus fuhren die Angeklagten in die Nähe des Bahnhofs von Limburg/Lahn. Zwei Angeklagte verließen dort anfangs den PKW, während die beiden anderen Angeklagten begannen, die Geschädigte sexuell zu nötigen. Es gelang ihnen, den BH der Frau zu öffnen und ihre Brüste zu berühren, ebenso wurde der Intimbereich der Zeugin berührt, obwohl die Zeugin sich sträubte und damit nicht einverstanden war. Dann wurde die Zeugin aufgefordert, einen Angeklagten oral zu befriedigen. Als die Zeugin sich weiterhin weigerte, packte ein Angeklagter ihr an den Hals, drückte zu und schlug ihr ins Gesicht. Da die Angeklagten nicht ihr Ziel erreichten, ließen sie schließlich von der Zeugin ab. Die Zeugin erlitt durch die Tat Schwellungen im Gesicht und Würgemale am Hals.

Bevor in die Beweisaufnahme eingetreten wurde, schlug der Vorsitzende vor, mit der Staatsanwaltschaft, allen Verteidigern und der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ein Rechtsgespräch zu führen.

Lange Rechtsgespräche ohne Verständigung
Dieses zog sich über Stunden hin, immer wieder unterbrochen durch Gespräche der Verteidigung mit den Angeklagten. Schließlich wurde die Sache erneut aufgerufen, die erschienen Zeugen entlassen und der Vorsitzende gab bekannt, zu welchen Ergebnis das Rechtsgespräch im Hinblick auf Verfahrensabsprachen und Abläufe geführt hat, das außerhalb der Hauptverhandlung geführt wurde.



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"Die Zeugin soll nach Angaben der Verteidigung in zwei Fällen Anzeigen wegen sexueller Nötigung gestellt haben, die sich als nichtzutreffend erwiesen. Sie habe zudem sexuell sehr freizügig gelebt und dabei auf härtere Praktiken gestanden, was durch einen Screenshot bewiesen werden könne. Daraufhin habe der Vorsitzende den Hinweis erteilt, dass sexuell freizügige Praktiken kein Freibrief seien, Sex mit Gewalt zu erzwingen, auch eine Prostituierte könne Opfer einer Vergewaltigung sein, entscheidend sei die Freiwilligkeit. Die Verletzungen der Zeugin würden genau zu den Angaben der Zeugin passen. Angesichts der überlangen Zeit bis zur Hauptverhandlung und, um der Zeugin die Aussage vor den Angeklagten zu ersparen, regt das Gericht Anwendung von Jugendstrafrecht an. Als Sanktion Erteilung einer Verwarnung und Geldauflagen, gestaffelt nach den Einkommensverhältnissen, Vorstrafen und Tatbeteiligung der Angeklagten von 1.000, 1.500 und zweimal je 1.800 Euro."

Nach erneuten Gesprächen der Verteidigung mit den Angeklagten wurde erklärt, dass der Vorschlag des Gerichts für die Angeklagten nicht akzeptabel sei.

Danach erklärte der Vorsitzende: "Da die Verständigung nicht zustande gekommen ist, weist das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot des Gerichts nur für den Fall gegolten hätte, wenn der Geschädigten eine Aussage vor Gericht erspart geblieben wäre. Das Gericht fühlt sich nicht mehr an die Zusage aus dem Rechtsgespräch gebunden."

Beschluss des Gerichts
Da ohne die Zeugin nicht verhandelt werden kann, wird das Verfahren auf unbestimmte Zeit vertagt. Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt. (Wolfgang Rabsch)


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