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Nachricht vom 14.10.2024    

Angst und Alpträume nach Überfall: Prozessauftakt nach Raubüberfall in der VG Selters in Koblenz

Von Wolfgang Rabsch

Vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts Koblenz begann heute (14.Oktober), unter dem Vorsitz von Richter Andreas Bendel, der Prozess gegen zwei Angeklagte, die, wenn die Anklagevorwürfe sich bewahrheiten, brutal gegen einen Zeugen vorgegangen sind.

Landgericht Koblenz (Foto: Wolfgang Rabsch)

Koblenz/VG-Selters. Die Staatsanwaltschaft wirft den 28- und 33-jährigen Angeklagten vor, im November 2023 nach vorheriger Absprache, den Geschädigten in dessen Wohnung aufgesucht zu haben, um Schulden aus einem vorherigen Betäubungsmittelkauf in Höhe von 150 Euro einzutreiben. Gemäß dem gemeinsamen Tatplan sollen die Angeklagten eine Machete und ein Messer mitgeführt haben. Die Angeklagten sollen auf den Geschädigten eingeschlagen haben und ihm schließlich Wertsachen im Wert von etwa 400 Euro entwendet haben. Beim Verlassen der Wohnung sollen sie dem Zeugen mit dem Tod gedroht haben, sollte er die Polizei verständigen.

Die Angeklagten sind wegen schweren Raubes, bei dem sie eine Waffe, oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit sich führten, angeklagt. Im Falle einer Verurteilung droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren.

Nach Verlesen der Anklageschrift und vor Eintritt in die Beweisaufnahme, erklärte der Vorsitzende, dass keinerlei Absprachen im Hinblick auf eine tatsächliche Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden hätten. Der Vorsitzende wies weiter darauf hin, dass ein frühes Geständnis sich strafmildernd auswirken könne. Gegen beide Angeklagte sind Haftbefehle erlassen worden, die jedoch zurzeit außer Vollzug gesetzt sind.

Aussagen der Angeklagten
Der erste Angeklagte wollte sich über seinen Verteidiger erklären, während der zweite Angeklagte zunächst keine Angaben machen wollte. Der Aussage-bereite Angeklagte ließ durch seinen Rechtsanwalt erklären, dass der, später, Geschädigte sich immer an Absprachen gehalten hätte und er Schulden bei ihm gehabt hätte. In seiner Wohnung wäre der Zeuge vollkommen lethargisch gewesen, er hätte wohl unter Drogen gestanden und betrunken gewirkt. Da der Zeuge kein Geld hatte, nahm der Angeklagte einige elektronische Geräte mit, praktisch als Pfand, um den Druck zu erhöhen. Die Geräte hätte er ihm später wieder zurückgegeben. Aus Angst würde er nicht sagen, von wem er die Drogen bezogen hätte. Warum der Geschädigte behauptet, er wäre mit einem Messer und einer Machete bedroht worden, könne der Angeklagte sich nicht erklären. Der zweite Angeklagte wäre bei dem Vorfall nicht dabei gewesen. Der zweite Angeklagte bestätigte, dass er bei dem Geschehen nicht anwesend gewesen wäre, da er zur angeblichen Tatzeit bei sich zu Hause am Computer gezockt hätte.

Geschehnis aus der Sicht des Geschädigten
Dramatische Einzelheiten des Tathergangs schilderte der nunmehr in den Zeugenstand gerufen Geschädigte. Er würde nur den ersten Angeklagten kennen, bis zur Tat sei ihm der zweite Angeklagte unbekannt gewesen.

"Ich erkenne den zweiten Angeklagten auch heute wieder, habe schon bei der Polizei bei zwei Lichtbildvorlagen ihn als Täter identifiziert. Nachdem es an meiner Wohnungstür klopfte, öffnete ich die Tür, dort standen beide Angeklagte. Nachdem sie Geld verlangten, wurde ich sofort zusammengeschlagen und getreten. Ich erlitt starke Schmerzen, weil auch gegen mein Bein getreten wurde, bei dem ich mir einige Zeit zuvor die Ferse gebrochen hatte. Im Wohnzimmer musste ich auf einem Sessel Platz nehmen, der erste Angeklagte hantierte mit einem Messer herum, während der zweite Angeklagte mir eine Machete an den Hals hielt und mich zwang, eine fast volle Flasche Jack Daniels auf ex auszutrinken. Ich musste mehrmals absetzen, um die Flasche zu leeren, während ich immer die Klinge der Machete an meinem Hals spürte."



Trotz mehrmaliger Nachfragen des Verteidigers blieb der Geschädigte bei seiner Aussage, dass der zweite Angeklagte ihn mit der Klinge der Machete am Hals gezwungen habe, die Flasche Jack Daniels auf ex auszutrinken. Der erste Angeklagte habe das Messer sichtbar vor seinen Körper gehalten, ihn aber nicht damit bedroht. Nachdem die Angeklagten festgestellt hätten, dass tatsächlich kein Geld zu holen sei, nahmen sie verschiedene Elektrogeräte, unter anderem ein Laptop, Handys, GPS-Box, USB-Sticker und ein Tablet mit.

Der Zeuge: "Beim Verlassen der Wohnung riefen die Angeklagten mir zu, dass sie mich umbringen würden, sollte ich es wagen, die Polizei zu rufen. Einige Zeit später habe ich, nachdem ich zu meinen Eltern gegangen bin, die genau gegenüber meiner Wohnung wohnen, in einen Eimer den ganzen Alkohol rausgekotzt. Ich habe am ganzen Körper Verletzungen erlitten, die im Krankenhaus auch attestiert wurden. Seit dem Überfall leide ich an Panikattacken und Alpträumen, wache nachts schweißgebadet und schreiend auf, habe Depressionen und große Angst."

Das Gericht machte Fotos zum Gegenstand der Hauptverhandlung, auf denen Verletzungen dokumentiert waren, unter anderem Blut auf der Stirn und ein deutlicher Schnitt an einem Arm.

Gravierende Folgen durch den Überfall
Anschließend wurden die Eltern des Geschädigten vernommen, wobei der Vater nicht viel zur Sache sagen konnte, da er seinen Sohn nur kurz aus der Entfernung gesehen habe. Die Mutter bestätigte, dass sie, nachdem sie mit ihren Hunden vom Gassigehen nach Hause gekommen war, ihren Sohn vollkommen fix und fertig und weinend und zitternd im Haus vorgefunden hatte.

Wörtlich sagte sie: "Ich konnte gerade noch einen Eimer holen, weil mein Sohn plötzlich begann sich zu übergeben und den ganzen Alkohol der Flasche Jack Daniels in den Eimer erbrach. Im Eimer war fast nur Flüssiges zu sehen und es stank fürchterlich. Nach einiger Zeit hatte mein Sohn sich etwas beruhigt und erzählte, wie er mit der Machete am Hals gezwungen wurde, die Flasche Jack Daniels auf ex auszutrinken. Ich rief dann doch die Polizei, obwohl mein Sohn das aus Angst vor den Tätern versuchte, zu verhindern. Er leidet noch heute stark unter dem Überfall, hat Angst und Panikattacken, weint häufig und ist depressiv."

Die Vernehmung des geschädigten Zeugen dauerte annähernd drei Stunden, dadurch verzögerte sich der geplante Ablauf der Verhandlung und so wurde nach der Vernehmung der Eltern die Sitzung unterbrochen und soll am Mittwoch, 16. Oktober 2024, mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt werden. Der WW-Kurier wird weiter berichten. (Wolfgang Rabsch)



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