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Pressemitteilung vom 23.10.2024    

Medizinische Versorgung von Kindern und Jugend der Kreise Westerwald und Altenkirchen

Eine Kleine Anfrage der CDU beim Landesministerium für Wissenschaft und Gesundheit ergab, dass aktuell mehr als jeder zweite Kinderarzt im Westerwaldkreis und auch im Kreis Altenkirchen älter als 55 Jahre ist. Die Gesamtversorgung hat noch Luft nach oben. Allerdings beschreibt das Ministerium auch ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um die Situation zu verbessern.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Westerwaldkreis/Kreis Altenkirchen. Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennifer Groß, Dr. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach (CDU) an das Landesministerium für Wissenschaft und Gesundheit bezog sich auf die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald. Das Ministerium hat darauf detailliert geantwortet. Einige wesentliche Informationen mussten dazu allerdings bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerufen werden. Auf die Frage nach der Situation der fachärztlichen Versorgung gibt es nur eine ausweichende Antwort. Laut Angaben des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit werden aber gegenwärtig Ärzte gefördert, die sich auf dem Land niederlassen.

Im Nachfolgenden werden die Kuriere Fragen und Antworten im Original-Wortlaut 1:1 ungekürzt wiedergeben.

Frage 1: Wie sieht die Versorgung von Kinderärzten mit einem KV-Sitz im Westerwaldkreis und im Kreis Altenkirchen aus (aufgeschlüsselt nach Verbandsgemeinden/Städten)?
Frage 2: Wie viele Kinderärzte fehlen im Westerwaldkreis und im Kreis Altenkirchen?

Antwort zu Frage 1 und 2:
"Im Westerwaldkreis sind 10,75 (Vollzeitäquivalente) Kinderärztinnen und -ärzte zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Der Versorgungsgrad liegt bei 86,66 Prozent. Im Landkreis Altenkirchen sind 7,5 (Vollzeitäquivalente) Kinderärztinnen und -ärzte zugelassen. Der Versorgungsgrad liegt bei 94,3 Prozent.

Nach den Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist Unterversorgung erst anzunehmen, wenn der Versorgungsgrad unter 50 Prozent sinkt.

Bis zum Greifen der Zulassungssperre wegen Überversorgung bei einem Versorgungsgrad von 110 Prozent bestehen im Westerwaldkreis noch drei Niederlassungsmöglichkeiten.
Im Landkreis Altenkirchen können sich bis zum Greifen der Zulassungssperre wegen
Überversorgung bei einem Versorgungsgrad von 110 Prozent noch 1,5 Kinderärztinnen und
Kinderärzte niederlassen. (Quelle: Planungsblätter der KV RLP vom 15. Juli 2024)

Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor."

Frage 3: Wie sieht die Altersstruktur der Kinderärzte im Westerwaldkreis und im Kreis Altenkirchen aus (bitte in 5er-Schritten beantworten)?

Antwort zu Frage 3:
"Daten zur Altersstruktur der Kinderärztinnen und -ärzte liegen der Landesregierung
nicht vor. Die Kreisdaten der Kassenärztlichen Vereinigung beinhalten die Altersstruktur der Fachärztinnen und -ärzte inklusive der Kinderärztinnen und -ärzte:

Altersgruppen
in Jahren Altenkirchen Westerwald
30-39 _____ 4% ________ 11%
40-44 ____ 11% ________ 11%
45-49 ____ 13% ________ 16%
50-54 ____ 13% ________ 10%
55-59 ____ 14% ________ 18%
60-64 ____ 34% ________ 18%
65-69 _____ 7% ________ 12%
Über 70 ___ 4% _________ 4%
Quelle: Kreisdaten der KV RLP, Stichtag 30. Juni 2024"

Frage 4: Wie viele Kinderärzte im Westerwaldkreis und im Kreis Altenkirchen haben in den vergangenen fünf Jahren ihre vertragsärztliche Tätigkeit beendet?
Frage 5: Wie viele Kinderärzte im Westerwaldkreis und im Kreis Altenkirchen haben in den vergangenen fünf Jahren ihre vertragsärztliche Tätigkeit begonnen?

Antwort zu Frage 4 und 5:
"Kreisregion _______ Anzahl Ende __ Anzahl Aufnahme
Kreis Altenkirchen __ 7 ____________ 6
Westerwaldkreis ___ 2 ____________ 5
*Angaben beziehen sich auf Kopfzahlen; Quelle: KV RLP



Inwieweit etwa eine Praxisfortführung in einem benachbarten Planungsbereich erfolgt
ist, kann nach Auskunft der KV nicht ermittelt werden. Daher lassen die genannten Zahlen keine Rückschlüsse auf ein endgültiges Ausscheiden von Kinderärztinnen und –
ärzten zu."

Frage 6: Wie gestaltet sich die fachärztliche Versorgung für Kinder und Jugendliche (z.B. HNO)?

Antwort zu Frage 6
"Die erste Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche sind die Kinderärztin beziehungsweise der Kinderarzt. Diese überweisen gegebenenfalls an Fachärztinnen und -ärzte, beziehungsweise stationäre Einrichtungen in der Region."

Frage 7: Was unternimmt die Landesregierung konkret, damit die pädiatrische Versorgung (Kinderheilkunde) im Westerwaldkreis und im Kreis Altenkirchen verbessert wird?

Antwort zu Frage 7:
"Unabhängig davon, dass der Sicherstellungsauftrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt, ist die Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung schon lange ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Die Landesregierung hat ihren Masterplan zur Stärkung der ambulanten Versorgung in Rheinland-Pfalz ausgebaut. Mit diesem Masterplan wurde ein Maßnahmenbündel entwickelt, das helfen soll, die ambulante ärztliche Versorgung zu sichern. Hierzu gehören unter anderem verschiedene Programme zur Niederlassungsförderung, Wiedereinstiegskurse für Ärztinnen und Ärzte, die zum Beispiel aufgrund einer Elternzeit längere Zeit nicht praktiziert haben oder die Förderung von Famulaturen von Medizinstudierenden in ländlichen Regionen. Das Land fördert außerdem eine spezielle Beratungsstelle für Kommunen, die sich im Bereich der ambulanten Versorgung engagieren möchten.

Rheinland-Pfalz hat zudem die Zahl der Medizinstudienplätze im Land erhöht. Durch
eine geplante Landkinderarztquote werden darüber hinaus gezielt Studienplätze für
junge Menschen bereitgestellt, die sich verpflichten, in einer ländlichen Region pädiatrisch tätig zu werden. Eine gute medizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche weiterhin zu gewährleisten und die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz zu stärken, ist ein weiteres wichtiges Ziel der Landesregierung.

Daher hat die Landesregierung zum Januar 2024 die Kinder- und Jugendmedizin in die
"Landesförderung hausärztliche Versorgung" aufgenommen. Hierin werden ergänzend
zum Strukturfonds-Programm der Kassenärztlichen Vereinigung in zusätzlichen Fördergebieten Niederlassungen, Zweigpraxen und die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten gefördert.

Im Landkreis Altenkirchen greift zurzeit das Förderprogramm des Landes, im
Westerwaldkreis das Förderprogramm der Kassenärztlichen Vereinigung. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung auch die ambulante Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin – aktuell durch eine finanzielle Zuwendung an die Kassenärztliche
Vereinigung, welche hierdurch landesweit zusätzliche Weiterbildungsstellen analog zur gesetzlichen Förderung nach §75a SGB V fördern kann, auch wenn die von der Bundesebene vorgegebene Zahl der förderfähigen Stellen ausgeschöpft ist.

Diese Maßnahme steigert die Planbarkeit und damit die Attraktivität der Facharztweiterbildung im Bereich Kinderheilkunde, damit künftig mehr junge Ärztinnen und Ärzte diesen Beruf wählen.

Im vergangenen Frühjahr hat der Bundesgesetzgeber die Budgetierung der Honorare
der Kinderärzte aufgehoben. Seither werden alle Leistungen ohne Mengenbegrenzung
voll vergütet. Rheinland-Pfalz hat das Gesetzgebungsverfahren in einem gemeinsamen
GMK-Antrag aller Länder vom 30. Januar 2023 unterstützt und begleitet."
(PM)



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