Pressemitteilung vom 22.11.2024
Gericht erklärt Bebauungsplan "Hofacker-Erweiterung" für unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am Dienstag (5. November) entschieden, dass der Bebauungsplan „Hofacker-Erweiterung“ in Wölferlingen rechtswidrig ist. Der Plan war im beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches aufgestellt worden
Wölferlingen. Das Gericht gab der Normenkontrollklage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) statt und erklärte den Bebauungsplan für unwirksam. Ein zentraler Grund für das Urteil war, dass der Plan ohne eine erforderliche Umweltprüfung und einen Umweltbericht erstellt wurde. Diese Schritte sind jedoch notwendig, um die ökologischen Auswirkungen eines Bauvorhabens zu prüfen.
Ablehnung des Antrags auf Ruhen des Verfahrens
Das Oberverwaltungsgericht lehnte auch den Antrag der Ortsgemeinde ab, das Verfahren ruhen zu lassen. Das Urteil wurde ohne Möglichkeit zur Revision endgültig gefällt, wodurch der Bebauungsplan nicht weiter verfolgt werden kann.
Das Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige Planungen und betont die Wichtigkeit von Umweltprüfungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. (PM/Red)
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