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Nachricht vom 13.12.2024    

Tödlicher Unfall auf der L 288: Berufungsverhandlung in Koblenz gestartet

Von Wolfgang Rabsch

Das Drama, das sich nach dem schweren Verkehrsunfall im Westerwald im Juni 2022 abgespielt hat, wird vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Koblenz noch einmal verhandelt. Im Mittelpunkt der Verhandlung im Berufungsverfahren am 12. Dezember standen die Aussage der Angeklagten und deren psychischer Zustand nach dem Unfall.

Das Landgericht in Koblenz (Foto: Rabsch)

Koblenz. Chronologie des Verfahrens
Der zum Unfallzeitpunkt 26-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, auf der L 288 zwischen Langenhahn und Westerburg mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem zwei Menschen zu Tode kamen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz warf der Angeklagten fahrlässige Tötung in zwei Fällen und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor.

Nach intensiver Beweisaufnahme verurteilte das Amtsgericht Montabaur die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der WW-Kurier berichtete. Gegen das Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung ein, deshalb wurde das Verfahren dem Landgericht Koblenz zur Entscheidung vorgelegt.

Bevor in die Beweisaufnahme eingetreten wurde, verlas die Vorsitzende das Urteil und die Feststellungen des Amtsgerichts Montabaur vom 22. November 2023. Die Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Berufungen auf das Strafmaß des Amtsgerichts Montabaur beschränkt wurden und keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden hätten.

In sich zusammengesunken, mit brechender Stimme, war die Angeklagte kaum zu verstehen, als sie versuchte, einige Angaben zu ihrer Person zu machen.

Stress und Überlastung als Unfallursache?
Da sie sich selbst nicht in der Lage befand, sich eingehend zur Anklage zu äußern, gab die Anwältin der Angeklagten eine Verteidigererklärung ab. Die Vorwürfe der Anklage können nicht bestritten werden, die Angeklagte habe jedoch keinerlei Erinnerungen daran, wie es zu dem Unfall kam. Sie hätte verwirrt gewirkt, als der Kontakt mit ihr zustande kam. Die Erinnerungslücken wären eine typische Reaktion auf das traumatische Erlebnis. Am Unfalltag sei sie total gestresst gewesen, da sie sich um beide Kinder und Haushalt kümmern musste, zudem in der Gastronomie aushalf und zum Einkaufen mehrmals nach Westerburg fahren musste, um dort für den Betrieb benötigte Lebensmittel zu kaufen. Wörtlich sagte die Verteidigerin: "Im türkischen Kulturkreis wird erwartet, dass die Frau alles erledigt, es gab kein Verschnaufen für sie".



Abends, kurz vor Schließung der Geschäfte, fiel in dem Gastronomiebetrieb auf, dass nicht genügend Milch für das Herstellen von Teig vorhanden war. Sie sollte noch nach Westerburg fahren, um die Milch zu besorgen. Ihre Tochter quengelte, weil sie unbedingt mitfahren wollte, obwohl sich kein Kindersitz im Auto befand. Die Angeklagte wollte das zunächst nicht, doch als die Tochter zu weinen anfing, weil sie mitfahren wollte, gab die Angeklagte nach, setze das Kind auf die Rückbank des BMW und fuhr los.

In der Hektik und dem Stress, hatte sie nicht daran gedacht, ihrer Tochter und sich selbst den Gurt anzulegen. Die Angeklagte könne sich nur noch daran erinnern, als sie losfuhr, danach ist keine Erinnerung mehr vorhanden, auch nicht daran, wie es zu dem Unfall kam. Die Verteidigerin: "Der Mann der Angeklagten hat in dem Verfahren keine gute Rolle gespielt, er hat Quatsch geredet, als er behauptete, ein unbekannter Fahrer habe den Unfall verursacht. Das war eine reine Schutzbehauptung, um seiner Frau zu helfen, die ihm jedoch keinen Hinweis auf eventuelles Fremdverschulden gegeben hatte, damit hatte er genau das Gegenteil erreicht. Die Angeklagte hat ihr Leben komplett umgestellt, arbeitet nicht mehr in der Gastronomie, sondern kümmert sich nur noch um die Kinder und den Haushalt".

Retrograde Amnesie bescheinigt
Die Verteidigung verlas das Gutachten eines Verkehrspsychologen, bei dem die Angeklagte sich in Therapie befindet. Der Gutachter bestätigt, dass die Angeklagte sich intensiv und selbstkritisch mit den Vorwürfen auseinandersetzt und bescheinigt ihr im Hinblick auf ihre Erinnerungslücken eine retrograde Amnesie. Ihr früherer Verteidiger habe ihr geraten, sich nicht bei den Angehörigen der Toten zu entschuldigen, es sei ein Herzensbedürfnis der Angeklagten, dieses Versäumnis hier und heute nachzuholen.

Unter Tränen und versagender Stimme, sagte die Angeklagte: "Mir tut unendlich leid, was geschehen ist. Ich habe es nicht gewollt und möchte gerne alles ungeschehen machen, wenn es ginge".

Der als Zeuge geladene Ehemann der Angeklagten verweigerte die Aussage, da er von dem ihm zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte. Der kurz nach dem Unfall eintreffende Notarzt, ein Ersthelfer und am Einsatz beteiligte Polizeibeamte, schilderten die vorgefundene Lage vor Ort.

Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen, es sind noch drei weitere Fortsetzungstermine anberaumt, das Urteil wird wahrscheinlich am 19. Dezember 2025 gesprochen. Der WW-Kurier wird weiter berichten. (PM)


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