Pressemitteilung vom 16.12.2024
Neue Pläne für gesunde Gewässer: SGD Nord stellt Arbeitsprogramm vor
Europas Gewässer in einen guten Zustand versetzen: Das ist das Ziel, das die Europäische Union im Jahr 2000 ausgegeben hat. Um dieses Ziel zu erreichen, werden aktuell für den Zeitraum 2028 bis 2033 neue Pläne und Maßnahmen vorbereitet. Konkret geht es um die Flussgebietseinheit Rhein, die neben dem Rhein noch weitere Gewässer umfasst.
Region. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord veröffentlicht nun für ihr Zuständigkeitsgebiet das Arbeitsprogramm, den Zeitplan und wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung, um die Öffentlichkeit frühzeitig über beabsichtigte Maßnahmen zu informieren. Das Beispiel der Nette bei Mayen zeigt, wie sich das Projekt positiv auswirkt.
Dass komplexe, bürokratisch klingende EU-Richtlinien, wie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), greifbare positive Auswirkungen in der realen Welt haben, lässt sich gut anhand der Renaturierung der Nette in der Stadt Mayen zeigen. Eine Ufermauer verengte die Nette entlang der Bachstraße und der Bürresheimer Straße lange Zeit stark, der Fluss hatte einen begradigten, naturfernen Verlauf. Entsprechend schnell floss das Wasser, wodurch Stillwasser als wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen fehlte. Um das zu ändern, baute die Stadt Mayen die marode Mauer größtenteils zurück und ersetzte sie durch flache, naturnahe Böschungen mit wechselnden Neigungen. Dadurch entstand nicht nur neuer Lebensraum, sondern auch mehr Platz für die Nette, um sich bei Hochwasser auszudehnen.
Pläne für die Jahre 2028 bis 2033
Das Projekt in Mayen ist Teil der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die seit dem Jahr 2009 für die Flussgebietseinheit (FGE) Rhein regelmäßig erarbeitet und umgesetzt werden. Die FGE Rhein umfasst den deutschen Abschnitt des Rheins sowie weitere Gewässer im Einzugsgebiet. Für den Zeitraum 2028 bis 2033 laufen aktuell die Vorbereitungen zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme, für welche die SGD Nord Beiträge für ihr Zuständigkeitsgebiet erarbeitet. Letzteres umfasst die rheinland-pfälzischen Teile der Gebiete Mittelrhein, Niederrhein und Mosel-Saar.
Das nun von der SGD Nord veröffentlichte Arbeitsprogramm, der Zeitplan sowie die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung können als eine Vorstufe auf dem Weg zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan und zu den aktualisierten Maßnahmenprogrammen gesehen werden. Sie dienen dazu, die Öffentlichkeit frühzeitig über mögliche Maßnahmen in den genannten Gebieten zu informieren. Alle genannten Dokumente sind auf der Internetseite der SGD Nord abrufbar unter s.rlp.de/M12p6NO. Öffentliche Einwendungen sind bis spätestens 22. Juni 2025 schriftlich einzureichen. (PM)