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Pressemitteilung vom 04.02.2025    

Verkehrsgerichtstag: Cannabis auch weiterhin eine Gefahr für die Verkehrssicherheit

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat wichtige Empfehlungen zur Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit Cannabiskonsum ausgesprochen. Der Fokus liegt auf den Risiken des Mischkonsums und der Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Goslar. Am 3. Februar diskutierte der Arbeitskreis I des Verkehrsgerichtstages unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Daldrup über die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Verkehrssicherheit. Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) hatte bereits während der Gesetzgebungsphase zur Erhöhung des THC-Grenzwerts vor möglichen Gefahren gewarnt. Besonders problematisch ist der sogenannte Mischkonsum, bei dem Cannabis gleichzeitig mit anderen Substanzen konsumiert wird.

Helmut Trentmann, Präsident des BADS, unterstützt die Empfehlung des Arbeitskreises, eine Nulltoleranz für Mischkonsum im Straßenverkehr zu etablieren, ähnlich wie es bereits für Fahranfänger gilt. "Gerade beim Mischkonsum führen die Wechselwirkungen der einzelnen Substanzen zu einer noch deutlicheren Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Wenn wir die Vision Zero im Auge haben, sind unbeeinflusste Fahrzeugführer im Straßenverkehr unerlässlich", betonte Trentmann.



Der Arbeitskreis empfiehlt zudem, den Mischkonsum in die Fahrerlaubnisverordnung aufzunehmen und die Begutachtungsrichtlinien an aktuelle wissenschaftliche Standards anzupassen. Auch die Entwicklung neuer Vortestmöglichkeiten zur Feststellung von THC-Konzentrationen soll gefördert werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Maßnahmen zügig umzusetzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. (PM)


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