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Nachricht vom 19.02.2025    

Unterschiede bei Friedhofsgebühren im Westerwaldkreis: Sterben kostet nicht überall das Gleiche

Von Regina Morkramer

Wie viel man für ein Grab bezahlen muss, legen die Orte im Westerwaldkreis individuell fest. Daraus ergeben sich deutliche Unterschiede: So kann eine Reihengrabstätte in Höhr-Grenzhausen 1400 Euro kosten und wenige Kilometer weiter in Kammerforst nur 70 Euro.

(Foto: Symbolbild: Pixabay)

Westerwaldkreis. Dass sich die Kommunen in Rheinland-Pfalz durch "eklatante Unterschiede bei den Friedhofsgebühren" auszeichnen, hat Ende des vergangenen Jahres auch eine Studie des Steuerzahlerbundes und der Verbraucherinitiative Aeternitas festgestellt. Denn dass Städte und Gemeinden ihre Friedhofsgebühren selbst festlegen, ist nicht nur im Westerwaldkreis üblich, sondern wird in ganz Rheinland-Pfalz so gehandhabt. Die Unterschiede in den Gebühren ergeben sich Steuerzahlerbund und Aeternitas zufolge einerseits durch strukturelle Gegebenheiten: "Beispielsweise wegen der unterschiedlichen Verhältnisse zwischen Einwohnerzahl und Anzahl der Friedhöfe oder dem Vorhandensein von kirchlichen Friedhöfen." Doch die Studie weist gleichzeitig auf, dass die Abweichungen bei den Gebühren zum Teil so hoch sind, dass sie durch strukturelle Unterschiede allein nicht erklärt werden können.

Ein Grund sei der langsame Anpassungsrhythmus der Kommunen. So sind Gebührensatzungen einzelner Gemeinden zum Teil schon mehr als zehn Jahre alt, während andere Kommunen in den vergangenen Jahren bereits die Gebühren angehoben haben. Der Nachteil der "günstigen" Satzungen: Auch diese müssen irgendwann angepasst werden, sodass es dann zu erheblichen Preissteigerungen kommen kann. Der Blick auf die Friedhofsgebührensatzungen im Westerwaldkreis zeigt, dass hier in den vergangenen Jahren vergleichsweise selten Anpassungen vorgenommen wurden - so findet man sogar noch eine Gebührensatzung von 1998 (mit Änderungen aus dem Jahr 2009). Im aktuellen bundesweiten Vergleich kostet ein Erdreihengrab in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 1.841 Euro und im Bundesschnitt 2.110 Euro. Im Westerwaldkreis kostet es auf Grundlage der in diesem Artikel aufgeführten Erdreihengräber im Durchschnitt 348 Euro. So fallen auch die Unterschiede etwa zum Nachbarkreis Altenkirchen auf. Somit muss voraussichtlich in vielen Gemeinden in den kommenden Jahren mit Erhebungen gerechnet werden, um die tatsächlichen Ausgaben zu decken.

Grabgebühren im Westerwaldkreis im Vergleich
Doch was kosten Gräber im Westerwaldkreis in den einzelnen Verbandsgemeinden und wie sehen die Unterschiede aus? Dem Vergleich liegen Erdreihengrabstätte, Wahlgrabstätte (Einzel- oder Doppelgrabstätte) und Urnengrab (Reihengrabstätte) zugrunde, sofern in der Satzung aufgeführt. In den Friedhofsgebührensatzungen ist dies oft formuliert als "Überlassung einer Reihengrabstätte", "Erteilung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten" oder "Überlassung einer Urnenreihengrabstätte". Es stehen weitere Grabstätten und Nutzungsrechte zur Auswahl, die in den jeweiligen Satzungen aufgeführt werden. Betrachtet wurden die Satzungen in den Verwaltungssitzen der zehn Verbandsgemeinden (und damit auch der Kreisstadt Montabaur) und einer zufälligen Auswahl an jeweils einer kleineren Ortsgemeinde in den Verbandsgemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern.

• Verbandsgemeinde Westerburg

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Westerburg wurde zuletzt 2017 neu gefasst.
Erdreihengrabstätte: 200 Euro
Doppelgrabstätte: 580 Euro
Urnenreihengrabstätte: 190 Euro

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Guckheim ist von 2017.
Erdreihengrabstätte: 150 Euro
Doppelgrabstätte: 300 Euro
Urnenreihengrabstätte: 150 Euro


• Verbandsgemeinde Hachenburg

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hachenburg stammt aus dem Jahr 1998 und wurde zuletzt 2009 geändert.
Erdreihengrabstätte: 170 Euro
Wahlgrabstätte: 400 Euro
Urnenreihengrabstätte: 85 Euro



Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Müschenbach ist aus dem Jahr 2022.
Erdreihengrabstätte: 150 Euro
Wahlgrabstätte: -
Urnenreihengrabstätte: 120 Euro


• Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ransbach-Baumbach ist von 2014.
Erdreihengrabstätte: 205 Euro
Doppelgrabstätte: 410 Euro
Urnenreihengrabstätte: 205 Euro

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Wirscheid ist von 2023.
Erdreihengrabstätte: 200 Euro
Doppelgrabstätte: 200 Euro
Urnenreihengrabstätte: 200 Euro


• Verbandsgemeinde Wallmerod

Die Friedhofsgebührensatzung von Wallmerod ist aus dem Jahr 2012.
Erdreihengrabstätte: 180 Euro
Doppelgrabstätte: 400 Euro
Urnenreihengrabstätte: 100 Euro


Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinden Niederahr, Oberahr und Ettinghausen stammt aus dem Jahr 2019.
Erdreihengrabstätte: 200 Euro
Doppelgrabstätte: 400 Euro
Urnenreihengrabstätte: 150 Euro


• Verbandsgemeinde Bad Marienberg

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Marienberg ist von 2017.
Erdreihengrabstätte: 460 Euro
Wahlgrabstätte: -
Urnenreihengrabstätte: 400 Euro

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Dreisbach ist von 2023.
Erdreihengrabstätte: 300 Euro
Wahlgrabstätte: -
Urnenreihengrabstätte: 300 Euro


• Verbandsgemeinde Wirges

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wirges stammt aus dem Jahr 2023.
Erdreihengrabstätte: 370 Euro
Doppelgrabstätte: 1150 Euro
Urnenreihengrabstätte: 190 Euro

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Leuterod stammt aus dem Jahr 2024.
Erdreihengrabstätte: 400 Euro
Doppelgrabstätte: 1300
Urnenreihengrabstätte: 300 Euro


• Verbandsgemeinde Montabaur

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Montabaur ist aus dem Jahr 2013 und wurde zuletzt 2019 angepasst.
Erdreihengrabstätte: 613 Euro
Wahlgrabstätte: 613 Euro
Urnenreihengrabstätte: 147 Euro

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Gackenbach stammt aus dem Jahr 2001 und wurde im Jahr 2022 geändert.
Erdreihengrabstätte: 952 Euro
Wahlgrabstätte: 952 Euro
Urnenreihengrabstätte: 226 Euro


• Verbandsgemeinde Rennerod

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Rennerod stammt aus dem Jahr 2010.
Erdreihengrabstätte: 300 Euro
Doppelgrabstätte: 650 Euro
Urnenreihengrabstätte: 300 Euro

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Irmtraut stammt aus dem Jahr 2023.
Erdreihengrabstätte: 290 Euro
Wahlgrabstätte: 290 Euro
Urnenreihengrabstätte: 290 Euro


• Verbandsgemeinde Selters

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Selters ist von 2024.
Erdreihengrabstätte: 200 Euro
Doppelgrabstätte: 350 Euro
Urnenreihengrabstätte: 100 Euro

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Goddert stammt aus dem Jahr 2021.
Erdreihengrabstätte: 150 Euro
Doppelgrabstätte: 300 Euro
Urnenreihengrabstätte: 100 Euro


• Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Höhr-Grenzhauen stammt aus dem Jahr 2018 und wurde 2024 zuletzt geändert.
Erdreihengrabstätte: 1400 Euro
Wahlgrabstätte: 1910 Euro
Urnenreihengrabstätte: 620 Euro

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Kammerforst ist aus dem Jahr 2004 und wurde 2009 geändert.
Erdreihengrabstätte: 70 Euro
Wahlgrabstätte: 123 Euro
Urnenreihengrabstätte: 48 Euro


Steigen die Friedhofsgebühren an?
Wie sich die Friedhofsgebühren in absehbarer Zukunft entwickeln, ist fraglich. Denn abgesehen von individuellen Anpassungen zur Kostendeckung in den einzelnen Gemeinden hat die die rheinland-pfälzische Landesregierung Anfang Dezember 2024 angekündigt, dass sie das Bestattungsrecht modernisieren will. Demnach soll der Friedhofszwang aufgehoben werden, die Asche von Verstorbenen kann dann auch außerhalb von Friedhöfen verstreut werden oder in einer Urne zu Hause aufbewahrt werden. Dadurch könnte die Auslastung von Friedhöfen zurückgehen - Betrieb und Unterhalt kosten aber weiterhin. Der Städte- und Gemeindebund in Rheinland-Pfalz schließt allein deswegen höhere Gebühren nicht aus. (rm)



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