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Pressemitteilung vom 19.02.2025    

Kehrtwende im Umweltministerium: Wolf soll ins Jagdrecht von Rheinland-Pfalz aufgenommen werden

Das grün-geführte Umweltministerium in Mainz plant eine überraschende Änderung: Der Wolf soll ins Jagdrecht von Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Diese Entscheidung markiert einen Wandel in der bisherigen Haltung und basiert auf mehreren Gründen.

Wolfsrudel in Rheinland-Pfalz. Foto: Boris Roessler/dpa

Mainz. Der Wolf soll nun doch ins rheinland-pfälzische Jagdrecht integriert werden. Dies soll es unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern, Tiere mit problematischem Verhalten zu entnehmen. Umweltministerin Katrin Eder verkündete diesen Richtungswechsel gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Bislang hatte sie sich gegen diesen Schritt ausgesprochen. Noch Ende Januar nannte Eder die Forderung der CDU-Fraktion im Landtag nach einer Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine "Scheinlösung" und verwies auf die geringe Zahl an Wölfen im Land - aktuell sind es acht erwachsene Tiere.

Trotz der geplanten Aufnahme bleiben die Hürden für einen Abschuss hoch. Laut Umweltministerium wird für den Wolf eine ganzjährige Schonzeit gelten. Ein Abschuss ist nur erlaubt, wenn ernsthafte wirtschaftliche Schäden entstehen, etwa durch das Reißen von Nutztieren oder bei Gefährdung von Menschen. Eine Einzelfallentscheidung ist dabei stets erforderlich. Auch andere Parteien hatten einen neuen Umgang mit dem Wolf gefordert, während Weidetierhalter nach mehreren Vorfällen zunehmend unzufrieden waren. In der Eifel wurden Anfang Januar in der Verbandsgemeinde Prüm acht Schafe getötet, ein Elektrozaun war überwunden worden. Im Februar wurde in Brandscheid ein totes Kalb gefunden, jedoch ohne Beweis für einen Wolfsangriff.



Im vergangenen Jahr gab es in Rheinland-Pfalz über 300 Wolfsnachweise. In diesem Jahr wurden laut dem Koordinationszentrum Luchs und Wolf bisher sieben Fälle gemeldet, bei denen Nutztiere betroffen waren. Der europäische Schutzstatus des Wolfs wird angepasst - von "streng geschützt" auf "geschützt", was im März in Kraft tritt. Diese Änderung beeinflusst die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz.

Vor diesem Hintergrund plant Eder, den Wolf gemeinsam mit dem neuen Landesjagdgesetz ins Jagdrecht aufzunehmen. Dieses Projekt ist umstritten, aber notwendig, um die Kritik der Weidetierhalter zu adressieren, auch wenn Naturschützer Widerstand leisten könnten. Das neue Jagdgesetz soll am 1. April 2027 in Kraft treten und den Waldschutz verbessern. Es hat bereits scharfe Kritik des Landesjagdverbandes hervorgerufen und soll vor der Sommerpause im Landtag beraten werden.

Der Fall "GW1896m" aus dem Westerwald verdeutlicht die hohen Hürden für einen Wolfsabschuss. Eine Ausnahmegenehmigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wurde vom Koblenzer Verwaltungsgericht aufgrund von Rechtsfehlern aufgehoben. Die SGD Nord verzichtete auf eine Beschwerde. (dpa/bearbeitet durch Red)



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