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Nachricht vom 01.03.2025    

Versuchte Morde an Polizisten in Linz – IS-Anhänger ist voll schuldfähig

Von Wolfgang Rabsch

Ein schwerwiegender Angriff mit einer Machete auf Polizisten in Linz erschüttert die Öffentlichkeit – jetzt liegt der Prozess beim Landgericht Koblenz. Der mutmaßliche IS-Anhänger wurde als voll schuldfähig eingestuft, wie ein psychiatrisches Gutachten ergab.

Fotos: Wolfgang Rabsch

Nachtrag zum bisherigen Prozessverlauf beim Landgericht Koblenz
Bei einem Pressegespräch teilte Oberstaatsanwalt Christopher do Paco Quesado von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz folgende Informationen mit, die Auslöser für die Taten des Angeklagten gewesen sein könnten: „Der Angeklagte soll geäußert haben, er habe sich dem IS angeschlossen, weil der deutsche Staat Israel im bewaffneten Kampf gegen die Hamas militärisch unterstützt, und die Polizeibeamten, als Repräsentanten des Deutschen Staates, deshalb zu töten wären. Bei der Hausdurchsuchung wurde auch eine IS-Flagge vorgefunden.“

Der wachhabende Polizeibeamte war in psychologischer Betreuung

Die Kuriere hatten vom Prozessbeginn berichtet.

Unter anderem wurden in den bisherigen Hauptverhandlungen mehrere Polizisten und Kriminalbeamte vernommen, die mittelbar oder unmittelbar an dem Geschehen in der PI Linz beteiligt waren. Dazu gehörte auch der Polizeibeamte, der hinter der schusssicheren Scheibe in der Schleuse saß, um Besucher zu kontrollieren. Als der Angeklagte den Eingang betrat, sah er die Machete in der Hand, mit der der Angeklagte sofort gegen die Scheibe schlug. Daraufhin verriegelte der Polizeibeamte per Knopfdruck die Eingangstür, sodass der Angeklagte aus dem Vorraum nicht flüchten konnte. Da der Beamte nicht wusste, ob die Scheibe durch die Schläge mit der Machete halten würde, zog er zur Eigensicherung seine Dienstpistole und richtete diese auf den Angeklagten. Der Polizist ist albanischer Abstammung und versuchte, den Angeklagten in ein Gespräch in albanischer Sprache zu verwickeln, um ihn zu beruhigen. Trotzdem schrie der Angeklagte immer weiter, unter anderem „Allahu Akbar“ und dass er viele Polizisten töten und in der PI für Allah sterben wolle. Zudem hielt er einen gelben Zettel gegen die Scheibe, auf dem in großen Buchstaben „IS“ und „Koran“ zu lesen waren.

Der Vorfall hat den Polizisten bis heute nicht losgelassen und beschäftigt ihn noch immer, trotz psychologischer Behandlung. Er ist aber wieder voll dienstfähig und sagte: „Dieses Erlebnis hat man nur einmal im Leben.“ Ansonsten gehe es ihm den Umständen entsprechend gut.

Angaben zur Tat und zur Person
Pflichtverteidiger Bilal Colak kündigte überraschend an, dass er Angaben zur Person des Angeklagten machen würde und zur Tat eine Teileinlassung erfolgen solle. Zur Person des Angeklagten erklärte Rechtsanwalt Colak, dass dieser 20 Jahre in Albanien gelebt und dann in Deutschland Asylantrag gestellt hat und wieder nach Albanien zurückkehrte. Dort habe er einige Zeit in der Security gearbeitet, bevor er wieder nach Deutschland gelangte und dort für knapp zwei Jahre untertauchte und „schwarz“ arbeitete. Während dieser Zeit lernte er seine Frau kennen und zog mit ihr zusammen wieder nach Albanien, kehrte trotzdem nach einem Monat erneut nach Deutschland zurück. 2021 konvertierte der Angeklagte vom Christentum zum Islam; vor seiner Inhaftierung hat er in einer Firma als Lagerist gearbeitet.

Zur Tat machte Rechtsanwalt Colak folgende Angaben: „Mein Mandant wusste, was er tat, als er mit der Machete in den Eingangsbereich der Polizeiinspektion Linz lief. Er wusste auch, dass er durch die Eingangstür zu den Diensträumen gelangen musste, um seinen Plan zu verwirklichen, Polizisten zu töten. Als es ihm nicht gelang, die Tür zu öffnen, schlug er mit der Machete mehrmals gegen die Panzerglasscheibe am Eingang, hinter der ein Polizeibeamter saß. Weitere Angaben werden derzeit nicht gemacht.“



Der Angeklagte bestätigte die durch seinen Verteidiger vorgetragene Einlassung.

Am letzten Verhandlungstag (26. Februar) wurden zwei weitere Zeugen vernommen, und die psychiatrische Gutachterin erstattete ihr Gutachten. Der erste Zeuge, Betreuer einer Wohngruppe in der JVA, berichtete, dass der Angeklagte sich „auffällig unauffällig“ verhalten habe, er Befehle befolgte und keine psychischen Auffälligkeiten zeigte. Der nächste Zeuge, der als Psychologe in der JVA arbeitet, beschrieb den Angeklagten als freundlich und umgänglich, jedoch habe er sich in einem seelisch aufgewühlten Zustand befunden. Er litt an Depressionen und Schlaflosigkeit, hatte sich selbst Schnittverletzungen zugefügt und mehrere Narben am Arm. Selbstmord habe er selbst nicht begehen dürfen, andere hätten ihn töten müssen. Die Deutschen wären schuld, weil sie Israel in Gaza militärisch unterstützen würden. Es wäre sein Plan gewesen, dass er in der Polizeiwache in Linz getötet worden wäre. Nach der Tat hat er sich vom Islam distanziert.

Der Angeklagte ist „voll schuldfähig“
Obwohl der Angeklagte sich von der psychiatrischen Gutachterin nicht explorieren ließ, erstattete sie ein Gutachten, das die Hintergründe der Tat und den psychischen Zustand des Angeklagten ausgiebig darstellte. Er sei ein leichtes Opfer für die Hassprediger des IS gewesen, weil er bis dahin nichts auf die Reihe bekam: Drogen, arbeitslos, Ehe gescheitert, Straftaten begangen, keine Zukunftsperspektiven. „Wenn man das Minderwertige bekämpft, dann steigt das eigene Selbstwertgefühl“, das dürfte der Grund gewesen sein, warum der Angeklagte zum Islam konvertierte. Die On-off-Beziehung mit seiner Frau habe auch eine Rolle gespielt. Wörtlich sagte die Gutachterin: „Der Angeklagte war ein gefundenes Fressen für die IS-Hassprediger.“

Letztendlich kam die Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte „voll schuldfähig“ sei und die Anwendung der Paragrafen 20, 21 StGB (Strafgesetzbuch) nicht zu befürworten wäre. Zur Begründung führte die Gutachterin aus, dass keine schizophrene Psychose vorliege. Der Angeklagte habe sich jedoch in einer psychischen Instabilität befunden; ihm könne jedoch eine Persönlichkeitsstörung vom Typ „Borderline“ bescheinigt werden.

Nach dem Gutachten wurde die Hauptverhandlung unterbrochen und soll am 6. März 2025 fortgesetzt werden. Es ist geplant, dass an diesem Tag die Plädoyer erfolgen sollen und das Urteil gesprochen wird.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel basiert ausschließlich auf Informationen aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen, offiziellen Pressegesprächen und Gutachten, die im Rahmen des Prozesses beim Landgericht Koblenz veröffentlicht wurden. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zitierten Aussagen, die direkt den offiziellen Quellen entnommen sind.


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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