Pressemitteilung vom 14.03.2025
Mindestlohn-Debatte: Gefahr für die Landwirtschaft?
Die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro sorgt für Diskussionen in der Landwirtschaft. Besonders in Rheinland-Pfalz, bekannt als "Gemüsegarten Deutschlands", könnten die Auswirkungen erheblich sein. Eine branchenspezifische Lösung wird gefordert.

Mainz. Die aktuellen Sondierungsgespräche der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU haben das Thema Mindestlohn erneut auf die Agenda gebracht. Eine Erhöhung auf 15 Euro pro Stunde steht im Raum, doch ob die Entscheidung durch die Mindestlohnkommission oder direkt von den Regierungsparteien getroffen wird, bleibt unklar. Eine Stellungnahme zum Thema Mindestlohn in der Landwirtschaft vom "Landwirtschaft verbindet Rheinland-Pfalz e.V." beleuchtet die möglichen Folgen.
Besonders betroffen wäre die Landwirtschaft, vor allem die arbeitsintensiven Sonderkulturen in Deutschland. Für die rund 300.000 Beschäftigten in dieser Branche und den nachgelagerten Betrieben würde eine solche Erhöhung monatliche Mehrkosten von über 130 Millionen Euro bedeuten. Diese Belastung könnte auch nicht durch eine steuerliche Entlastung des in der Landwirtschaft eingesetzten Dieselkraftstoffs ausgeglichen werden.
Ein Großteil der Lohnsteigerungen würde zudem nicht in Deutschland investiert oder konsumiert, sondern überwiegend in den Heimatländern der saisonalen Arbeitskräfte ausgegeben. Dies geschieht in einer Zeit, in der die Produktionskosten schwer kalkulierbar sind und nicht an den Markt weitergegeben werden können.
Rheinland-Pfalz, mit seinem Schwerpunkt auf Weinbau und Sonderkulturen, wäre besonders betroffen. In diesen Bereichen liegt der Anteil der Handarbeit oft bei über 90 Prozent. Höhere Lohnkosten würden direkt auf die Erzeuger durchschlagen und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Existenz vieler familiengeführter Höfe. Dies könnte zu einer verstärkten Abhängigkeit von Importen aus Ländern mit niedrigeren Lohnkosten führen, wobei zentrale Standards wie Qualität und Umwelt- und Naturschutz nicht mehr direkt beeinflussbar wären.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wird ein branchenspezifischer Mindestlohn gefordert, der von einer Branchen-Mindestlohnkommission ausgehandelt wird. Dieser sollte einen jährlichen Inflationsausgleich von zwei Prozent beinhalten, um Planungssicherheit und eine tragbare Kostenentwicklung sowohl für Arbeitende als auch für Betriebe zu gewährleisten. PM/Red
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