Bundestag beschließt umstrittene Grundgesetzänderung zur Schuldenausweitung
In einer Sondersitzung hat der Deutsche Bundestag am Mittwoch bedeutende Änderungen am Grundgesetz beschlossen, die eine massive Erhöhung der Staatsverschuldung ermöglichen. Diese Entscheidung sorgt für heftige Diskussionen im Landtag von Rheinland-Pfalz, wo vor allem die Freien Wähler und die FDP Kritik äußern.

Mainz. Der Bundestag hat am 18. März in einer Sondersitzung mehrere Grundgesetzänderungen verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen. Helge Schwab, Vorsitzender der FREIEN WÄHLER im rheinland-pfälzischen Landtag, fordert Klarheit über die Auswirkungen auf das Land und seine Kommunen. "Wir erwarten, dass der Rechtsgrundsatz des Konnexitätsprinzips eingehalten wird", erklärt Schwab, der betont, dass die finanziell angeschlagenen Kommunen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden dürfen.
Schwab kritisiert den Prozess der Gesetzesänderung scharf: "Die neue Koalition aus Union und SPD ist noch nicht im Amt, sprengt aber bereits die Schatulle mit faulen Hütchenspielertricks." Er bemängelt, dass keine konkreten Reformvorschläge vorliegen, die Einsparungen im Bundeshaushalt nach sich ziehen könnten. Schwab warnt vor einem finanzpolitischen Freibrief, der Klientelgeschenke für die Sicherung der Wiederwahl ermöglicht.
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Auch Philipp Fernis, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, äußert Bedenken. Er bezeichnet die heutigen Beschlüsse als "große Hypothek für die junge Generation". Fernis kritisiert, dass Schulden in Höhe von fast einer Billion Euro als sicherheitspolitische Notwendigkeit verkauft werden, obwohl Maßnahmen wie die Mütterrente nicht zur Verteidigungsfähigkeit beitragen. Die FDP unterstützt kreditfinanzierte höhere Verteidigungsausgaben, lehnt jedoch die maßlose Schuldenpolitik ab. "Die Rechnung dafür wird an die heute junge Generation geschickt", so Fernis. PM/Red
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