Verfassungsgerichtshof prüft AfD-Klage gegen Malu Dreyer
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz nimmt sich einer Klage der AfD an, die der Landesregierung und der früheren Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorwirft. Die rechtliche Erörterung und Stellungnahmen stehen auf der Agenda.

Koblenz/Mainz. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz befasst sich am Freitag, dem 21. März, ab 10.00 Uhr mit einer Klage der AfD gegen die Landesregierung und die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Im Zentrum des Verfahrens stehen Vorwürfe der AfD, dass Dreyer und die Regierung das Neutralitätsgebot verletzt haben sollen. Dieses Gebot schreibt vor, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei - sofern sie nicht verboten ist - in den Parteienwettbewerb eingreifen dürfen.
Im Detail geht es um einen Aufruf zu einer Demonstration unter dem Motto "Zeichen gegen Rechts" am 18. Januar des vergangenen Jahres über das Internetportal der Landesregierung sowie um Äußerungen auf dem Instagram-Account der damaligen Ministerpräsidentin. Laut einer Mitteilung der Staatskanzlei vom 18. Januar 2024 erklärte Dreyer, die öffentlich gewordenen Vertreibungspläne seien ein erschreckender Höhepunkt des rechtsextremen Gedankenguts, das auch führende Köpfe der AfD verbreiteten.
Jan Bollinger, der AfD-Landesvorsitzende, bezeichnete einige von Dreyers Äußerungen als "hasserfüllte Angriffe gegen unsere AfD". Eine Sprecherin der ehemaligen Ministerpräsidentin gab an, dass Dreyer selbst nicht an der Verhandlung teilnehmen werde. (dpa/bearbeitet durch Red)
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