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Nachricht vom 21.03.2025    

Innovative Betrugsmaschen bei der Führerscheinprüfung in Rheinland-Pfalz

Die theoretische Führerscheinprüfung ist für viele ein Hindernis, das es zu überwinden gilt. Doch einige Prüflinge greifen dabei zu unlauteren Mitteln. In Rheinland-Pfalz sind die Methoden der Täuschung vielfältig und werden immer raffinierter.

Täuschungen bei Führerscheinprüfungen. Foto: Thomas Frey/dpa

Mainz. Der Prüfling betritt den Prüfungsraum mit versteckter Technik - ein Mini-Kopfhörer im Ohr, eine kleine Kamera im Knopfloch. Über WLAN oder Funk wird er von einer Person außerhalb des Raumes unterstützt, die ihm die richtigen Antworten zuflüstert. Diese Art von Betrug kommt in Rheinland-Pfalz häufig vor, erläutert Jörg Wehrfritz, Leiter der Technischen Prüfstelle Rheinland-Pfalz. Die Betrüger werden immer kreativer. Manchmal wird statt eines Kopfhörers ein Vibrationspolster am Bein genutzt, das vibriert, wenn der Cursor über die richtige Antwort fährt.

Betrugsmaschen bei Theorie-Prüfungen nehmen seit längerem zu. Im Jahr 2024 wurden in Rheinland-Pfalz 123 Täuschungsversuche aufgedeckt, wie aus der Antwort von Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. Das sind zwölf Fälle mehr als im Vorjahr. "Uns ist bewusst: Das ist nur die Spitze des Eisbergs", sagt Wehrfritz. Viele Fälle bleiben unentdeckt, obwohl es landesweit gut 106.000 theoretische Prüfungen gab.

Neben technischen Hilfsmitteln gibt es auch Fälle von Doppelgängern, die anstelle der eigentlichen Prüflinge erscheinen. Diese "Stellvertreter" verwenden entweder echte oder gefälschte Ausweise. Oft fallen diese Fälle nur durch Zufall auf, da die Stellvertreter den Prüflingen ähnlich sehen. "Dahinter steckt auch Organisierte Kriminalität", erklärt Wehrfritz. Es gibt Berichte über Kataloge, aus denen man sich einen passenden Stellvertreter aussuchen kann. Für solche Dienste zahlen die Prüflinge bis zu 2.000 Euro.



Die Verwendung von Stellvertretern stellt den Straftatbestand des Passmissbrauchs dar. "Unsere Leute sind angewiesen, Anzeige zu erstatten", betont Wehrfritz. Bei technischen Betrügereien hingegen handelt es sich rechtlich nicht um Betrug oder eine Ordnungswidrigkeit. Fahrererlaubnisbehörden können lediglich eine Sperrfrist von bis zu neun Monaten verhängen, meist jedoch sechs Monate.

Den Tüv-Mitarbeitern sind bei der Aufdeckung technischer Tricks Grenzen gesetzt. Zwar kommen Detektoren zum Einsatz, um aktive Funk- und Internetverbindungen zu erkennen, doch Leibesvisitationen sind nicht erlaubt. "Handys aus oder Flugmodus ein" wird vor der Prüfung oft gesagt, dennoch klingeln Handys während der Prüfung. Störsender oder metallische Folien zur Blockierung von Funksignalen sind nicht praktikabel.

Im Jahr 2024 fielen 47 Prozent der Teilnehmer in Rheinland-Pfalz bei der theoretischen Prüfung durch. "Für die Prüfung muss man eben lernen", sagt Wehrfritz. Für die Fahrerlaubnisklasse B stehen 1.150 Fragen zur Verfügung, die nicht alle gelernt werden müssen, aber der Sachverhalt sollte bekannt sein. Die Prüfung kann neben Deutsch auch in zwölf Fremdsprachen abgelegt werden, darunter Rumänisch, Griechisch und Hocharabisch.(dpa/bearbeitet durch Red)


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