Pressemitteilung vom 27.03.2025
CDU bringt Antrag zur Schulgesetzänderung: Einheitliche Regeln für die Nutzung von Handys an Schulen
Die CDU-Landtagsfraktion möchte das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz ändern, um eine einheitliche Regelung zur Nutzung von Handys und mobilen Endgeräten an Schulen einzuführen. Ziel ist es, die Ablenkung durch private Mediennutzung zu minimieren und die Konzentration der Schüler zu fördern.

Region. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich für eine landesweit einheitliche gesetzliche Regelung ein, die den Umgang mit Handys, Smartwatches und anderen mobilen Endgeräten an Schulen regelt. Derzeit wird dies von den Schulen selbst entschieden, was zu unterschiedlichen Regelungen führt. Jenny Groß, die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, erklärt, dass die private Nutzung von Smartphones und sozialen Medien wie TikTok, WhatsApp und Instagram die Konzentration der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigt und somit den Lernprozess stört. Gespräche mit Eltern und der Praxis hätten gezeigt, dass eine gesetzliche Regelung notwendig sei, um den Bildungserfolg zu sichern und den Schulen mehr Klarheit zu verschaffen.
Ziele der Gesetzesänderung
Der Antrag der CDU verfolgt mehrere Ziele:
Schutz der Lernumgebung: Schulen sollen einen geschützten Raum bieten, in dem sich die Schüler ohne Ablenkung durch private Mediennutzung auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Die Einführung einer landesweiten Regelung soll diese Schutzräume garantieren und für mehr Rechtsklarheit sorgen.
Entlastung der Schulleitungen und Lehrkräfte: Mit einer einheitlichen gesetzlichen Regelung wird die Begründungspflicht für die Einbehaltung von Handys und anderen Geräten vereinfacht oder entfällt ganz. Die Schulleitungen und Lehrkräfte erhalten so mehr Rückhalt, und die Kommunikation zwischen Schulen, Schülern und Eltern wird vereinfacht.
Stärkung digitaler Kompetenzen: Die Regelung soll auch die Vermittlung digitaler Kompetenzen und Medienbildung im schulischen Kontext fördern. Es wird betont, dass digitale Fähigkeiten für die gesellschaftliche Teilhabe und eine erfolgreiche Berufsbiografie von zentraler Bedeutung sind.
Weitere Auswirkungen
Der Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, eine klare und gerechte Regelung zu schaffen, die für alle Beteiligten an den Schulen in Rheinland-Pfalz gilt. Neben der Reduzierung von Ablenkungen soll so auch die Bedeutung der digitalen Bildung innerhalb des schulischen Auftrags hervorgehoben werden. Die CDU-Landtagsfraktion sieht dies als einen Schritt hin zu einer besseren, fokussierteren Lernumgebung.
(PM/Red)
Feedback: Hinweise an die Redaktion