Aktualisiert: AfD scheitert mit Klage gegen Malu Dreyer und das Land Rheinland-Pfalz
Die AfD hat versucht, die ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, sowie die Landesregierung vor Gericht zu bringen. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat nun ein Urteil gefällt.

Koblenz. Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, dass die angegriffenen Aussagen Dreyers dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient haben und somit rechtmäßig waren.
Die Landes- und Bundespartei der AfD warf Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. Dieses Gebot besagt, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei - solange sie nicht verboten ist - auf den Parteienwettbewerb einwirken dürfen. Konkret ging es um mehrere Äußerungen Dreyers mit Bezug zur AfD Anfang 2024, darunter ein Aufruf zu einer Demonstration gegen rechts. (dpa/bearbeitet durch Red)
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