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Nachricht vom 23.04.2025    

Sticker im öffentlichen Raum – Kunst oder Krawall?

RATGEBER | Sticker, die einfach an Laternenpfosten, Parkbänke oder Mülleimer geklebt werden, sind ein kontroverses Thema. Während einige Menschen sie als Ausdruck von Kreativität und urbaner Kunst betrachten, werden die unerlaubt angebrachten Aufkleber von anderen als Vandalismus eingestuft. Vor allem in größeren Städten sind die kleinen Bilder und Botschaften nahezu überall zu entdecken. Oftmals drücken sie soziale oder politische Meinungen aus und können dadurch sowohl viel Zuspruch als auch entschiedenen Widerspruch hervorrufen. Was ist der Sinn hinter den bunten Aufklebern und wo ist die Grenze zwischen Kunst und Krawall?

Symbolbild (KI generiert)

Selbst kreierte Sticker sind beliebt
Heutzutage kann jeder ganz einfach online eigene Sticker erstellen und sich diese zusenden lassen. Was auf den Sticker gedruckt werden soll, wird einfach als Bild hochgeladen. Dann muss nur noch die gewünschte Menge ausgewählt werden, und innerhalb von kurzer Zeit kommen die bestellten Aufkleber an.

Selbst gestaltete Sticker bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, die weit über das Anbringen an Straßenlaternen hinausgehen. Viele Menschen verschönern damit persönliche Gegenstände oder verschenken herzlich gestaltete Sticker an Freunde. Auch bei kleinen Unternehmen und Künstlern, die bekannter werden wollen, sind Sticker beliebt. Sie können beispielsweise als kreatives Geschenk und Werbung gleichermaßen an den Kunden weitergegeben oder auf eigenen Produkten angebracht werden. Die Möglichkeiten sind vielfältig:

• Sticker auf verpackten Geschenken
• Sticker als Etikett für Flaschen oder Gläser
• Sticker auf dem eigenen Auto
• Sticker auf Fahrrädern und weiteren Fahrzeugen
• Sticker auf dem Laptop
• Sticker auf der Handyhülle

Fakt ist: Ein Sticker auf einem häufig verwendeten Gegenstand wird von vielen Menschen gesehen. So lässt sich die eigene Marke sichtbarer machen oder eine wichtige Botschaft verbreiten.

Rechtliche Aspekte von Sticker-Kleberei in der Öffentlichkeit
Das Anbringen von Aufklebern ohne Zustimmung des Eigentümers ist nicht gestattet. In den allermeisten Fällen hat diese Ordnungswidrigkeit allerdings keine rechtlichen Konsequenzen, weil die Täter nicht erwischt werden, denn ein Sticker kann sehr schnell und unauffällig aufgeklebt werden. Selbst wenn er klare Werbung für ein Unternehmen oder die Adresse einer Website zeigt, lässt sich normalerweise kein Verantwortlicher identifizieren. Schließlich ist nicht nachweisbar, dass der Webseitenbetreiber oder das beworbene Unternehmen den Sticker selbst aufgeklebt beziehungsweise jemanden damit beauftragt hat. Das Verteilen von Stickern an andere Menschen ist nicht strafbar, und was diese am Ende damit machen, liegt nicht in der Verantwortung des Verteilers.

Anders sieht es allerdings aus, wenn der Inhalt des Stickers beleidigend oder diskriminierend ist oder das Verteilen und Aufkleben im Rahmen einer organisierten Aktion erfolgen. In diesen Fällen kann es durchaus zu Ermittlungen kommen, bei denen versucht wird, die Verantwortlichen zu finden. Solche Fälle sind allerdings selten.

Wie ist die „Sticker-Lage“ im Westerwald?
Auch in der hiesigen Region ist das Problem von illegal beklebten Mülleimern, Laternenpfählen und anderen Gegenständen im öffentlichen Raum nicht unbekannt. Allerdings ist die Situation aufgrund der dünneren Besiedlung und des dadurch deutlich weniger urbanen Charakters der meisten Gebiete deutlich anders als in Großstädten wie beispielsweise Berlin, München oder Hamburg.

Noch deutlich ärgerlicher als das Bekleben von Laternen ist es, wenn ein Sticker an Privateigentum wie beispielsweise einem Auto landet und nicht unkompliziert ohne Rückstände wieder entfernt werden kann. Dies kommt bislang zwar durchaus gelegentlich vor, mutwillige Beklebungsaktionen im größeren Stil sind aber zum Glück nicht zu beobachten. (prm)


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