Anzeige bei Transport und Sammlung von Abfällen notwendig
Die Industrie- und Handelskammer Koblenz weist darauf hin, das mit dem Auslaufen der Übergangsfristen des novellierten Abfallrechts zum 31. August 2012 eine Anzeige bei Transport und Sammlung von Abfällen notwendig wird, die der zuständigen Stelle von Unternehmerseite gemeldet werden muss.
Koblenz. Seit dem 1. Juni ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Mit dem Ende eines Teils der Übergangsfristen zum 31. August müssen Unternehmen, die Abfälle transportieren oder sammeln, diese Tätigkeiten vorab anzeigen.
„Abfallbeförderer, Schrottsammler und alle anderen Unternehmen, die gewerblich Abfälle einsammeln oder befördern, sollten daher schnellstmöglich eine Anzeige bei den entsprechenden Stellen abgeben. Sonst droht ein Bußgeld“, so Andreas Hermann, Umweltreferent der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz.
Die zu informierenden Stellen sind für den Transport die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz, für die gewerbliche Sammlung die jeweiligen Kreisverwaltungen bzw. die Stadtverwaltung Koblenz.
Neben den klassischen Entsorgungsdienstleistern und Altmetallsammlern werden von der Neuregelung auch Betriebe erfasst, die Abfälle an Sammelplätzen einsammeln, wie beispielsweise Aufsteller von Altkleider-Containern und Betreiber von Schrottplätzen. Zu den Betroffenen können aber auch Logistiker, Containerdienste und Bauunternehmen gehören, die Altglas, Erdaushub oder andere Abfälle im Streckengeschäft befördern. Ausnahmen gibt es zum Teil für bestimmte Bereiche der Landwirtschaft und des Handwerks.
Speziell zu den Anzeigepflichten informiert die IHK Koblenz im Internet unter www.ihk-koblenz.de, Dokumentennummer 6270. Rechtsanwälte und Berater, die zum Themenfeld des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) informieren, finden sich im kostenfreien Umweltfirmen-Informationssystem der IHK-Organisation unter www.umfis.de.
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