Bad Marienberg im Förderprogramm "Ländliche Zentren"
MdL Hendrik Hering teilte mit, das Bad Marienberg ins Programm "Ländliche Zentren - kleinere Städte und Gemeinden" aufgenommen wurde. Freude darüber bei Stadtbürgermeister Dankwart Neufurth, denn insgesamt wurden rund 280.000 Euro reserviert. Jetzt können die vorgeschriebenen Planungen beginnen.
Bad Marienberg. Ab dem Programmjahr 2012 hat das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz die Badestadt im Westerwald in das ins Bund/Länderprojekt "Ländliche Zentren - kleiner Städte und Gemeinden" aufnehmen können. Mit dieser guten Nachricht konnte der heimische Landtagsabgeordnete Hendrik Hering bei seinem aktuellen Besuch in Bad Marienberg den Stadtbürgermeister Dankwart Neufurth erfreuen.
„Dieses Städtebauförderungsprogramm dient der Erneuerung von innerstädtischen Gebieten in kleinen Städten, die zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden sollen. Die Bewerbungsunterlagen die Bad Marienberg eingereicht hat zeigen auf, dass das Grundzentrum Bad Marienberg mit dem Gebiet „Innenstadt Bad Marienberg" perfekt in das Programmprofil passt. Daher kann die Stadt Bad Marienberg für das Programmjahr 2012 einen ersten Förderantrag vorlegen“ erläutert MdL Hering die Ziele des Programms.
„Das Innenministerium hat zunächst bis zu 280.000 Euro reserviert. Über die Förderhöhe und den Fördersatz wird nach Vorlage des ersten Förderantrages
entschieden. Grundsätzlich beträgt der Fördersatz in den
Städtebauförderungsprogrammen 66 Prozent", freut sich Stadtbürgermeister Dankwart Neufurth über diese gute Nachricht aus Mainz.
Fördervoraussetzung ist die Erarbeitung einer abgestimmten Entwicklungsstrategie für die Stadt Bad Marienberg und ihr Umland (hier für das Verbandsgemeindegebiet)sowie ein daraus abgeleitetes, unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet der Stadt Bad Marienberg dargestellt sind.
Zunächst muss deshalb die räumliche Entwicklungsstrategie sowie unter Einbeziehung der gesamtstädtischen Entwicklung und bestehender Entwicklungsansätze die vorbereitenden Untersuchungen bzw. die Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Vordergrund stehen. Dazu gehört die Definition des Fördergebietes mit Darstellung des Handlungsbedarfs, die Erarbeitung von Zielvorstellungen, Lösungsstrategien und planerischen Grundlagen, die Ermittlung der notwendigen Maßnahmen sowie die Aufstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist vor Beschlussfassung nochmals mit der ADD abzustimmen. Dem Innenministerium ist wichtig, dass die für die Einleitung der Maßnahme notwendigen Beschlüsse zügig gefasst und die entsprechenden Beschlüsse der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden. Bei der weiteren Vorbereitung ist zu beachten, dass die Gesamtmaßnahme befristet wird. Zukünftig sollen gebietsbezogene Maßnahmen grundsätzlich bis längstens 12 Jahre gefördert und dann längstens nach 15 Jahre abgeschlossen werden.
„Das bedeutet für uns, dass vor allem die Größe des Stadterneuerungsgebietes und der Maßnahmenkatalog unter Setzung von Prioritäten sorgfältig geplant werden“, so Neufurth über die Voraussetzungen für die Durchführung des Programms.
„Bei der Definition der Einzelmaßnahmen muss Bad Marienberg beachten, dass auch dieses Städtebauförderungsprogramm im Wesentlichen auf investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen ausgerichtet ist. Eine wichtige Komponente der Entwicklung sollen nach Möglichkeit private Investitions- und Modernisierungsmaßnahmen bilden“, so MdL Hering abschließend.
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