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Nachricht vom 26.02.2013    

Infoveranstaltung über finanzielle Unterstützung in der Pflege

Das Finanzamt und das Forum Soziale Gerechtigkeit hatten gemeinsam zum Vortrag „Steuererleichterungen bei der Pflege“ eingeladen, um Betroffenen und Angehörige zu informieren, das Pflege auch finanziell eine außergewöhnliche Belastung darstellt.

Viele Interessenten waren zum Vortrag „Steuererleichterungen bei der Pflege“ des Finanzamtes und des Forums Soziale Gerechtigkeit nach Montabaur gekommen. (Foto: pr)

Westerwaldkreis/Montabaur. Die Pflege bringt Angehörige oft an ihre körperlichen und seelischen Grenzen. Meist ist aber auch die damit verbundene finanzielle Belastung groß. Darüber, welche finanziellen Entlastungen der Gesetzgeber im Pflegefall ermöglicht, informierten jetzt das Finanzamt Montabaur und das Forum Soziale Gerechtigkeit in einer gemeinsamen Veranstaltung.

Kein Platz im Saal des Finanzamtes in Montabaur war frei, als dessen Vorsteher Günter Krämer den vielen Interessenten zum Thema „Steuererleichterungen bei der Pflege“ in seiner Begrüßung einen groben Überblick über eine komplexe Materie versprach. Für das Forum Soziale Gerechtigkeit bedankte sich Uli Schmidt (Horbach) für die unkomplizierte Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung bei der Vorbereitung des Informationsabends.

Über das große Interesse freuten sich auch die beiden Referentinnen Ilka Becker und Maria Rolland, beide Mitarbeiterinnen des Finanzamtes in Montabaur. Sie hatten alle wesentlichen Fakten zum Thema verständlich zusammengestellt und meinten übereinstimmend: „Auch wenn das Thema komplex und schwierig ist, wer die Grundzüge kennt hat es im Einzelfall leichter sich zurecht zu finden.“ Es sei wichtig zu verstehen, dass es drei Möglichkeiten gebe, über die Steuer seine pflegebedingten Ausgaben zu drosseln: Haushaltsnahe Dienstleistungen, die außergewöhnlichen Belastungen oder über Pauschbeträge. Alle drei Varianten wurden dann kurz vorgestellt.

Im ersten Teil des Vortrages erläuterte Ilka Becker, wann ein Behindertenpauschbetrag aufgrund einer vorliegenden eigenen Körperbehinderung gewährt werden kann und in welchen Fällen Angehörige für die persönliche Pflege eines Pflegebedürftigen Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag haben. „Wer seine Ausgaben nicht einzeln nachweisen möchte, kann einfach und bequem den Pauschbetrag nutzen“, so Becker. Im Anschluss ging die Referentin darauf ein, inwieweit Aufwendungen für Pflegedienstleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd berücksichtigt werden können.



Im zweiten Teil des Vortrages wurden von Maria Rolland darüber informiert, wie die tatsächlichen Pflegeaufwendungen direkt einkommensteuermindernd berücksichtigt werden können. Gemeint sind damit tatsächliche Kosten wie Heimunterbringung, ambulante Pflegekosten, Arznei- und Hilfsmittel. Diese wurden jeweils an praktischen Beispielen erläutert. Bei Berücksichtigung der tatsächlichen Pflegekosten seien die Belege zu sammeln und Erstattungen der Pflegeversicherung abzuziehen. „Diesen Steuerabzug bekommen Sie allerdings nur, wenn die Pflegekosten nicht schon als außergewöhnliche Belastung oder als Pauschbetrag angegeben wurden, so Rolland.

Für fachliche Fragen rund um die Pflege stand neben den beiden Referentinnen im Anschluss an die Vorträge auch Simone Bahl vom Pflegestützpunkt Montabaur zur Verfügung. Finanzamt und Forum Soziale Gerechtigkeit als Veranstalter waren sich darin einig, dass der Gesetzgeber diese Regelungen geschaffen hat, damit Menschen möglichst lange zu Hause wohnen können und nicht in ein Pflegeheim müssen. Als Faustregel bei der steuerlichen Berücksichtigung gelte dabei: Die Ermittlung der tatsächlichen Kosten bedeutet einen gewissen Zeitaufwand durch Belege sammeln und ordnen. Einfacher ist es die Pauschbeträge in Anspruch zu nehmen. Es besteht also ein Wahlrecht, das jeder Einzelne individuell ausüben kann.

„Es gäbe zum Thema noch viel zu sagen“, so Finanzamtsvorsteher Günter Krämer, „aber für den Anfang reicht sicher das heute Gehörte.“ Weitergehende Informationen zum Thema der Veranstaltung erhalten Interessenten über die Info-Hotline der Finanzämter unter der Rufnummer 0261-20179279 oder ihre persönliche Sachbearbeiterin bzw. ihren persönliche Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt.


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