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Nachricht vom 14.05.2013    

Jugendschutzgesetz blieb auf der Strecke

Bei Testkäufen im Stadtgebiet von Rennerod gab es ein erschreckendes Ergebnis: In fünf von neun getesteten Verkaufsstellen für Alkohol und Tabakwaren wurde der Jugendschutz missachtet. Die Polizei Westerburg mahnt: Ausweis zeigen lassen, das schützt vor doch recht hohen Strafen.

Rennerod. Unter Mitwirkung von Mitarbeitern des Kreisjugendamtes sowie des Ordnungsamtes Rennerod und zwei Jugendsachbearbeitern der Polizei Westerburg wurden bei insgesamt neun Verkaufsstellen von Alkoholika und Tabak im Stadtgebiet Rennerod von einer jugendlichen Testkäuferin versucht Ankäufe vorzunehmen.

Bei den aufgesuchten Geschäften handelte es sich um Supermärkte, Tankstellen und Getränkeshops. Der Testkäuferin gelang es, bei fünf Geschäften hochprozentige alkoholische Getränke sowie Tabakwaren käuflich zu erwerben, teilte die Polizei Westerburg mit.
Es wurden jeweils Bußgeldverfahren gegen die Betroffenen nach dem Jugendschutzgesetz eingeleitet und eine rechtliche Sensibilisierung vorgenommen.

Es sind im Einzelfall Bußgelder in einer Höhe bis zu 1000 Euro möglich. Die Polizei Westerburg bittet Ladeninhaber, die hochprozentige Alkoholika und Tabakwaren verkaufen, sich an der Kasse den Ausweis des Käufers zeigen zu lassen.



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