25 Jahre Stilllegung AKW Mülheim-Kärlich
Mülheim-Kärlich. Am 9.9.2013 jährte sich zum 25. Mal die Stilllegung des AKW Mülheim-Kärlich. Nach über 13 Jahren Klage der Oberstudienrätin Helga Vowinckel und des Rentners Walter Thal durch verschiedene Instanzen wurde am 9.9.1988 vom Bundesverwaltungsgericht Berlin die 1. Teilgenehmigung für das AKW Mülheim-Kärlich vom 9.1.1975 für rechtswidrig erklärt.
Das AKW war bis dahin schon fertig gestellt und 13 Monate in Betrieb gewesen. Es ist das einzigste Atomkraftwerk weltweit, welches aus dem Betrieb heraus gerichtlich stillgelegt wurde und nicht mehr in Betrieb gegangen ist. Hintergrund der Klage war hauptsächlich, dass das AKW auf einer Erdbebenverwerfung und auf einem ehemaligen Vulkan errichtet wurde. Schon 1973 war durch Geologen des RWE festgestellt worden, dass die Untergrundverhältnisse am Standort äußerst problematisch sind. Ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wurde bei der Planung der Standpunkt des AKW mehrfach geändert.
Diese gravierenden Änderungen wurden jedoch nicht in der 1. Teilgenehmigung berücksichtigt, sondern es wurde eine Genehmigung erteilt für den alten ursprünglichen und absolut nicht geeigneten Standpunkt. Bei den Änderungen wurde nicht nur die Anlage planerisch verschoben sondern das Konzept wurde verändert. So wurde die als besonders sicher dargestellte Kompaktbauweise verlassen, indem das Reaktorgebäude und das Maschinengebäude voneinander getrennt wurden und dadurch nun eine 14 m breite Gasse entstand, die von Insidern auch „Vowinckelspalte“ genannt wurde. All dies war nicht genehmigt, es wurde also damals schwarz gebaut.
Die RWE versuchte nach dem 9.9.1988 zwar eine neue 1. Teilgenehmigung zu erhalten, aber ohne Erfolg, da 5 Privatpersonen und zahlreiche Kommunen gegen diese neue Teilgenehmigung erfolgreich klagten. Der Erfolg für die Kläger war auch nicht verwunderlich, da die gesamte Anlage ja bereits errichtet, sogar in Betrieb gegangen war und nicht mehr verschoben werden konnte. Somit war die von der damaligen CDULandesregierung unter Helmut Kohl erteilte 1. Teilgenehmigung vom 9.1.1975 nicht mehr zu heilen.
Seit 2004 läuft nun der Abriss des AKW in Mülheim-Kärlich. Das Verfahren und der Abriss des AKW bis zur grünen Wiese ziehen sich wahrscheinlich noch bis über das Jahr 2025 hin. Mittlerweile wurde von der RWE eine weitere Genehmigung 2b für den nächsten Abbauschritt beantragt. Danach sollen die hochradioaktiven Teile wie Dampferzeuger, Reaktordruckbehälter sowie Bereiche des biologischen Schildes und weitere Teile abgebaut werden.Es ist davon auszugehen, dass hierzu noch ein Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren von der Landesregierung durchgeführt wird. Der Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.
Trotz der Freude, dass wir als Kläger und Bürgerinitiative mit der Unterstützung von zahlreichen Bürgern es geschafft haben, das AKW Mülheim-Kärlich stillzulegen und dass dieses jetzt abgebaut wird, sorgen wir uns darum, dass immer noch zahlreiche Atomkraftwerke in Deutschland, in Frankreich (wie Cattenom) und anderen Ländern in Betrieb sind, obwohl doch mittlerweile längst bekannt ist, wie gefährlich diese Anlagen sind und welche Auswirkung eine Atomkatastrophe hat. Gerade Fukushima hat uns dies deutlich vor Augen geführt. Die Schreckensnachrichten über extrem erhöhte Strahlenwerte der AKWs reißen nicht ab.
Hält man sich dann noch vor Augen, welche Auswirkungen allein die Flutkatastrophe in Deutschland hatte mit all den persönlichen und materiellen Verlusten und Evakuierungen, so droht bei eine Atomkatastrophe z.B. durch die Atomanlage Cattenom mit sehr vielen Toten und Verletzten ein weit größeres Schreckensbild, denn nach einer Evakuierung können die Menschen nicht mehr zurück in ihre Wohnungen oder in ihre Häuser. Bei einer Atomkatastrophe ist die Evakuierung endgültig.
Jeder Verantwortliche Politiker sollte sich daher für die sofortige Abschaltung aller AKWs einsetzen.
Presseerklärung Bürgerinitiative gegen das AKW Mülheim-Kärlich
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