IHK ist gegen die erweiterte Sonntagsöffnung für FOC
Das geplante Fashion Outlet Center (FOC) am ICE Bahnhof Montabaur hat ja schon viele Diskussionen ausgelöst. Nun sind die Pläne des Betreibers zusätzliche verkaufsoffene Sonntage zu beantragen, erneut in der öffentlichen Wahrnehmung. Die IHK Montabaur hat hierzu Stellung genommen.
Montabaur. Nach Presseberichten, laut denen der Betreiber des künftigen FOC in Montabaur beabsichtigt, über eine Sonderregelung die Erlaubnis zur häufigeren Öffnung am Sonntag zu erhalten, hat sich nun die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz zu Wort gemeldet.
In einem Schreiben der IHK-Regionalgeschäftsstelle Montabaur an die Stadtverwaltung Montabaur macht diese ihre ablehnende Haltung gegen die angedachte Ausweitung der Ladenöffnungszeiten deutlich. Konkret verweist die IHK darauf, dass die nach dem Ladenöffnungsgesetz mögliche Ausnahme für das FOC am Standort Montabaur massive lokale und regionale Wettbewerbsverzerrungen verursachen dürfte.
Bereits 2008 hatte die IHK im Rahmen der Diskussion um die Änderung des Bebauungsplans für das FOC deutlich auf diese Gefahr hingewiesen. Nach Auffassung der IHK müsse das Thema Ladenschluss insgesamt von der Landesregierung auf den Prüfstand gestellt werden und erinnert in diesem Zusammenhang an die vielen, teilweise wettbewerbsverzerrenden Sonderregelungen wie verkaufsoffene Adventsonntage, Nightshopping, Flohmärkte etc.
„Der in der Region Montabaur etablierte Handel zeigt gegenüber dem künftigen FOC bisher Akzeptanz und teilweise sogar Sympathie. Diese steht jetzt auf dem Spiel. Eine erweiterte Sonntagsöffnung wird zwangsläufig merkliche Verlagerungen der Nachfrage mit sich bringen“, so IHK-Regionalgeschäftsführer Richard Hover. „Die Verantwortlichen in Stadt und Verbandsgemeinde müssen sich fragen, ob das wirklich im Sinne der Region ist.“ Soweit die Pressemitteilung der IHK Montabaur.
In Rheinland-Pfalz ist dem Handel erlaubt, an vier Sonntagen die Geschäfte zu öffnen. Das sorgte in der Vergangenheit schon immer für viel Ärger, vor allem in den Regionen, die nah an Hessen oder Nordrhein-Westfalen grenzen. Welche Art von Wettbewerbsverzerrung eine mögliche Sonderregelung für das FOC bringen wird, zeigt sich dann, wenn es in den Innenstädten keine Einzelhändler mehr gibt. Die Werbegemeinschaften in der Region sollten jetzt wachsam sein, denn wenn sonntags geöffnet werden darf, muss dies für alle Geschäfte gelten. (hws)
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