Erfolg für die VGs Hachenburg und Selters
Keine Windräder in der Kuhheck - die Verbandsgemeinden Hachenburg und Selters das Verwaltungsgericht eingeschaltet. In einer Pressemitteilung wertet die Erste Beigeordnete der VG Hachenburg, Gabriele Greis, die Entscheidung der Koblenzer Richter als positiv.
Hachenburg. Auf Antrag eines Unternehmens der Windenergiebranche erteilte der Landkreis Neuwied eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für vier Anlagen, die bei Marienhausen (Verbandsgemeinde Dierdorf) mit einer Nabenhöhe von 138,38 Meter und einem Rotordurchmesser von 82 Meter gebaut werden sollen. Gegen diese Genehmigung legten die Verbandsgemeinden Selters und Hachenburg, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie drei Bürger, deren Häuser im benachbarten Ort Roßbach stehen, Widerspruch ein und beantragten beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz.
Die Anträge der Verbandsgemeinden hatten Erfolg. Ihre Interessen, so die Koblenzer Richter, hätten Vorrang vor den Belangen des Unternehmens. Die Genehmigung sei zu Lasten der Verbandsgemeinden wohl fehlerhaft. Sie verletze das interkommunale Abstimmungsgebot. Das Vorhaben habe ohne eine vorherige Bauleitplanung nicht genehmigt werden dürfen. Die 180 Meter hohen Anlagen lösten aufgrund ihres Standorts und ihrer Raumbedeutsamkeit einen besonderen Koordinierungsbedarf aus. Sie sollten nämlich in einem Gebiet errichtet werden, das vollständig von Flächen anderer Kommunen umgeben sei, die durch bestehende Flächennutzungspläne von einer Windenergienutzung ausgeschlossen seien. Angesichts dessen benötige die Zulassung der vier Windräder eine Planung, in der die unterschiedlichen Belange gegeneinander abgewogen werden müssten und in der auch eine Abstimmung mit der Flächennutzungsplanung der beiden Verbandsgemeinden Selters und Hachenburg vorzunehmen sei.
Diese Entscheidung betrachtet die Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Hachenburg, Gabriele Greis, positiv. „Es ist bekannt,“ so Greis, „dass wir uns seit geraumer Zeit Gedanken über die Errichtung weiterer Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Hachenburg machen. Wir haben in unserer Flächennutzungsplanung Standorte für Windkraftanlagen möglichst weit weg von Wohnbebauungen ausgewiesen und zudem gehören Windkraftanlagen nun einmal in windstarke Bereiche, zu denen die „Kuhheck“ nicht gehört. Es kann nicht sein, dass all diese in vielen Abstimmungs- und Beteiligungsprozessen erarbeiteten Kriterien in der „Kuhheck“ zugunsten der Interessen eines einzelnen Investors über den Haufen geworfen werden, nur – und dieser Verdacht drängt sich mir auf - weil es sich um eine Exklave handelt. Umso mehr dann, wenn die Verbandsgemeinde, zu der diese Exklave gehört, bislang noch keinerlei Flächennutzungsplanung vorgelegt hat. Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung dahingehend bestätigt.“
Offen sei hingegen, so das Gericht weiter, ob die Genehmigung Vorschriften verletze, welche der BUND als anerkannter Naturschutzverein rügen könne. Insbesondere könne nicht abschließend bewertet werden, ob im Hinblick auf den Rotmilan und den Schwarzstorch Verstöße gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot gegeben seien und ob eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population dieser Tiere zu erwarten sei. Angesichts der Bedeutung des Tierschutzes müsse das Unternehmen die Entscheidung in der Hauptsache abwarten, in der die Betroffenheit der artenschutzrechtlichen Belange abschließend geprüft werde.
Die Anträge der drei Bürger hingegen lehnte das Gericht ab. Deren Widersprüche, so die Kammer, hätten voraussichtlich keinen Erfolg. Sie würden durch den von den Windkraftanlagen ausgehenden Lärm nicht unzumutbar beeinträchtigt, da die maßgeblichen Grenzwerte der TA Lärm eingehalten würden. Dies belege die im Genehmigungsverfahren von dem Unternehmen vorgelegte Schallprognose eines Sachverständigen. Außerdem könne ausgeschlossen werden, dass die Wohnhäuser in Roßbach durch die Windräder erheblich optisch bedrängt oder durch Schattenwurf belästigt würden. Eine Beeinträchtigung durch Reflexionen (Diskoeffekt) oder durch die Nachtkennzeichnung der Anlagen sei ebenfalls nicht zu befürchten.
Gegen die Entscheidungen können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.
Die Verbandsgemeinde Hachenburg wird im Falle einer Beschwerde ihren Standpunkt weiterhin konsequent verfolgen.
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