Werbung

Nachricht vom 26.11.2013    

Weihnachtsfeier und Versicherungsschutz

In einer Pressemitteilung weist die Berufsgenossenschaft Bau auf die Themen Versicherungsschutz bei betrieblichen Weihnachtsfeiern hin. Da gibt es einige Dinge zu beachten. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein Unfall auf Alkoholgenuss zurückzuführen ist.

Foto: BG

Region. Weihnachtsmärkte, Advent und Lichterglanz: Das Jahresende rückt näher und die Belegschaften vieler Unternehmen treffen sich zu Weihnachtsfeiern. Erleiden Betriebsangehörige dabei einen Unfall, sind sie grundsätzlich versichert. Auch auf den direkten Wegen zur Feier und zurück nach Hause genießen die Mitarbeiter Versicherungsschutz.
Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hin. Wenn jedoch Alkohol als Unfallursache im Spiel war, kann der Versicherungsschutz entfallen.

Werden Weihnachtsfeiern außerhalb der Arbeitszeit, auch an Sonntagen, vom Unternehmen veranstaltet, genießen Betriebsangehörige grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Unternehmer die Feier selbst organisiert oder in seinem Auftrag organisieren lässt. Außerdem muss die gesamte Belegschaft zu der Feier eingeladen und ein wesentlicher Teil sowie der Chef selbst oder ein offizieller Vertreter dabei sein.

Die BG Bau weist darauf hin, dass die Feier von der Programmgestaltung her geeignet sein muss, den Gemeinschaftsgedanken der Belegschaft zu fördern. Dies wird dann regelmäßig der Fall sein, wenn beispielsweise neben einem Hallenfußballturnier oder einem Skirennen für sportlich Aktive auch ein Alternativprogramm für die nicht sportbegeisterten Mitarbeiter geboten wird.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist ausgeschlossen, wenn eine Feier außerhalb der Arbeitszeit von den Beschäftigten eigenständig ausgerichtet wird oder ein Teil der Beschäftigten nach dem offiziellen Ende des Betriebsfestes weiterfeiert. Dies trifft selbst dann zu, wenn das Unternehmen die Feier billigt, so die BG Bau. Sobald der vom Unternehmen autorisierte Vertreter die Feier auflöst, endet der Versicherungsschutz.



Ob die Feier in einem Restaurant, auf einem Weihnachtsmarkt, im Betrieb selbst oder an einem anderen Ort stattfindet, spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle. Ebenso wie auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte ist der direkte Hin- und Rückweg zur und von der Weihnachtsfeier versichert. Schlägt ein Beschäftigter aber einen Umweg ein, um vorher noch schnell eine private Besorgung zu erledigen, besteht kein Versicherungsschutz. Während der offiziellen Feier sind die Beschäftigten bei allen Tätigkeiten versichert, die mit dem Gesamtzweck der Veranstaltung zusammenhängen. Dazu gehören auch sportliche Aktivitäten wie Tanzen oder die Teilnahme an Spielen.

Jeder Unfall während einer betrieblichen Feier unterliegt der Einzelfallprüfung. Wer etwa nach einem Glas Glühwein auf der Tanzfläche umknickt und sich dabei einen Bänderriss zuzieht, muss nicht um seinen Versicherungsschutz fürchten. Anders aber, wenn der Alkoholeinfluss die Ursache für den Unfall war. Dann kann der Unfallversicherungsschutz je nach Fallgestaltung versagt werden.

Nach einem Unfall regelt die BG Bau medizinische Versorgung und Rehabilitation. Während einer Arbeitsunfähigkeit zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Bei schweren Verletzungen können weitere Leistungen dazu kommen, zum Beispiel Renten und Hilfen bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, wie insbesondere Umschulungen.



Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Theaterstück „Die große Nein-Tonne“: Kinder stärken und schützen

Hachenburg. Das Theaterstück drehte sich um die Frage: "Was gehört in die große Nein-Tonne?" Zusammen mit den Darstellern ...

Massenkarambolage auf winterglatter Autobahn: Sieben Fahrzeuge betroffen

Region. Gegen 23 Uhr kam es zwischen den Anschlussstellen Ransbach-Baumbach und Dierdorf zu einem Verkehrsunfall mit sieben ...

Neuer Headcoach der Fighting Farmers Montabaur: Tino von Eckardt tritt am 1. Dezember an

Montabaur. Der A-Lizenz-Trainer Tino von Eckardt bringt eine beeindruckende Karriere von 40 Jahren als Spieler und Trainer ...

Mehrere Verkehrsunfälle in Westerburg - Drogenbeeinflussung und unangepasste Bereifung als Ursache

Region. Gegen 12.15 Uhr kam es zu einem Unfall auf der K34 zwischen Hof und Stein-Neukirch. Ein 21-jähriger Mann verlor in ...

Unfall durch Schneeglätte und Sommerreifen - E-Auto erfordert aufwendige Bergung

Wittgert/Wirscheid. Um 23.50 Uhr kam es auf der L 306 zwischen Wittgert und Wirscheid zu einem Verkehrsunfall. Der allein ...

Apfel oder Kapsel - Verbraucherzentrale klärt auf, was wirklich in Nahrungsergänzungsmitteln steckt

Region. In diesem 90-minütigen Web-Seminar gibt Katrin Deußen, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ...

Weitere Artikel


Glück im Unglück

Herschbach. Glück im Unglück hatte eine 23jährige Fahrerin eines Nissan Micra am Montag, 25. November, gegen 20 Uhr zwischen ...

Appell an die Landräte der Naturschutzverbände zum Stegskopf

Region. Seit dem Bekanntwerden der Entscheidung zur Aufgabe des Standortes in 2011 ist der größte Teil, der für die Gewinnung ...

Turmbläser der Stadtkapelle spielen

Westerburg. Am letzten Samstag vor Weihnachten, am 21. Dezember, übernehmen Stadtbürgermeister Ralf Seekatz, die Beigeordneten ...

Arbeitsagentur und Jobcenter bieten Spätstartern neue Perspektiven

Die Initiative „AusBildung wird was – Spätstarter gesucht“ der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter verfolgt das Ziel, ...

SG Wienau II siegte in Herschbach

Herschbach. Die zweite Mannschaft der SG Wienau/Marienhausen konnte am gestrigen Sonntag ihr Auswärtsspiel in Herschbach ...

SG Wienau serviert Staudt ab

Großmaischeid. Durch den späten Spielbeginn war man wohl noch nicht so direkt bei der Sache, und lag zur Pause gegen den ...

Werbung