Schwerbehinderte beschäftigen: Meldepflicht für Betriebe
Zu viele Unternehmen zahlen die Ausgleichsabgabe. Damit kaufen sich Arbeitgeber aus der Verpflichtung frei, schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Viele Vorurteile gegenüber Menschen mit Handicap müssen noch abgebaut werden.
Montabaur. Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird
diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2013 erfüllt war, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.
„Leider zahlen immer noch zu viele Betriebe die Ausgleichsabgabe“, erklärt Dieter Knopp, Geschäftsführer operativ der Arbeitsagentur Montabaur. Die neueste Statistik nach dem so genannten Anzeigeverfahren datiert wegen der Meldefristen aus dem Jahr 2011. Demnach gab es im Agenturbezirk 504 Betriebe, die die „Fünf-Prozent-Klausel“ erfüllen mussten – 355 im Westerwald- und 149 im Rhein-Lahn-Kreis. Von insgesamt 2.141 Pflichtarbeitsplätzen (WW: 1.523, RL: 618) blieben 897 unbesetzt (WW: 692, RL: 205). In beiden Kreisen wurde der Sollwert deutlich unterschritten. Im Westerwald lag die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter bei 2,8 Prozent; der Rhein-Lahn-Kreis bei 3,6 Prozent.
Knopp: „Das zeigt, dass es bei den Unternehmen noch immer Vorbehalte gibt, die es abzubauen gilt. Auch Menschen mit Handicaps können dazu beitragen, den Bedarf an Fachkräften zu decken. Die meisten arbeitslosen Schwerbehinderten haben eine Qualifikation, und viele Defizite lassen sich am Arbeitsplatz technisch ausgleichen.“
Aktuell sind im Agenturbezirk Montabaur 390 Schwerbehinderte ohne Job gemeldet; das sind 4,9 Prozent aller Arbeitslosen. Für Rheinland-Pfalz liegt dieser Wert bei 5,6 Prozent, d.h. hier sind 7.036 Schwerbehinderte ohne Beschäftigung registriert.
Die Agentur für Arbeit Montabaur bittet die Betriebe, die Meldefrist zum 31. März unbedingt zu wahren. Wenn die Meldung zu spät oder unvollständig eingeht, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, und es wird ein Bußgeld erhoben.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten seit Anfang Januar die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm „REHADAT-Elan“ auf CD-ROM. Damit kann die Anzeige auch elektronisch gemacht werden. Einen kostenlosen Download des Programms gibt es unter http://www.rehadat-elan.de. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig und können die Unterlagen unter demselben Link anfordern.
Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer wählen Arbeitgeber die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20.
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