Ökologischer Kahlschlag am Sonnenhang hat Konsequenzen
Die Rodung am Sonnenhang durch die Stadt Höhr-Grenzhausen und das Forstamt Neuhäusel unter Polizei ist nach Meinung des BUND rechtswidrig. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Bürgerinitiative (BI) ProNatur erstatten Anzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Michael Thiesen und Forstamtsleiter Detlev Nauen.
Höhr-Grenzhausen. Statt einer vorgesehenen Durchforstung wurde mit schwerem Gerät eine vollständige Rodung/Kahlschlag des wertvollen Waldstreifens im geplanten Baugebiet „Am Sonnenhang“ durchgeführt, obwohl ein rechtsgültiger Bebauungsplan gar nicht vorliegt.
„Damit ist die von Bürgermeister Michael Thiesen angeordnete Maßnahme rechtswidrig und entspricht auch nicht der guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft, da Kahlschläge über 0,5 Hektar nach dem Landeswaldgesetz verboten sind“, erklären der BUND Westerwald und die Bürgerinitiative ProNatur. Außerdem hat der Bauamtsleiter im Auftrag des Stadtbürgermeisters gegenüber der BI ProNatur die Unwahrheit gesagt, wie einem E-Mail vom 9. Januar zu entnehmen ist: „In dem 20 Meter-Streifen zum geplanten Neubaugebiet werden nur die Bäume entnommen, deren Standsicherheit aufgrund von Schäden gemäß dem von der Stadt Höhr-Grenzhausen in Auftrag gegebenen Gutachten nicht gewährleistet ist. Eine Fällung des gesamten Baumbestandes ist nicht vorgesehen. Der Waldrand wird entsprechend der forstlichen Fachplanung als gestufter Waldrand neu aufgebaut“.
Bürgermeister Michael Thiesens Aussage, er könne den Schritt mit ruhigem Gewissen gehen, ist an Unverfrorenheit nicht zu überbieten, zumal in drei Wochen der Internationale Tag des Waldes begangen werde. Besonders kritisieren BUND und BI auch den Einsatz von zwei Polizeibeamten während der Rodungsarbeiten. „Hiermit hat sich der Bürgermeister nicht nur lächerlich gemacht, sondern versucht zudem, engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für Natur und Umwelt einsetzen, zu kriminalisieren. Außerdem werden Steuergelder völlig unnötig verschwendet. Wir hoffen, er wird dies bei der nächsten Kommunalwahl quittiert bekommen“, erklärte BUND Kreisvorsitzender Harry Neumann.
Zu dem Polizeieinsatz haben BI und BUND sowohl Innenminister Roger Lewentz als auch den Koblenzer Polizeipräsidenten Wolfgang Fromm eingeschaltet. Bei dieser wohl einmaligen Aktion in Rheinland-Pfalz wollen beide von den Verantwortlichen wissen:
Wer hat den Einsatz der Polizei beantragt und angeordnet? Aus welchen Gründen ist dies geschehen? Ist es zukünftig in Rheinland-Pfalz beabsichtigt, Forstmaßnahmen mit Polizeieinsatz durchzuführen? Werden unsere Polizeikräfte nicht an anderen Orten dringend gebraucht, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten? Wer kommt für die Kosten des Polizeieinsatzes auf?
Im Forsteinrichtungswerk 2009 ist die Durchforstung des I-Wäldchens und die Entnahme von etwa 300 Festmetern Holz enthalten. Im Forstwirtschaftsplan 2013 ist eine Durchforstung des I-Wäldchens und die Entnahme von ca. 100 Festmetern Holz vorgesehen gewesen. Diese Maßnahme wurde nicht durchgeführt.
Mit dem geplanten Bebauungsplan “Am Sonnenhang“ wurde festgelegt, dass in einem Streifen von circa 30 Metern des angrenzenden I-Wäldchens Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Die betroffene Waldfläche umfasst cirka 0,7 Hektar.
Mit E-Mail vom 24. Februar wurde dem Forstamt Neuhäusel durch die vorgesetzte Dienstbehörde in Neustadt/Weinstraße die Maßnahme untersagt. Es wurde mitgeteilt, dass die Forstarbeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bebauungsplan stünden und deswegen erst dann durchzuführen seien, wenn der Bebauungsplan rechtsgültig beschlossen sei.
Am Rodungstag, dem 25. Februar, war diese Weisung an das Forstamt Neuhäusel revidiert, da die Verwaltung der Stadt Höhr-Grenzhausen die vorgesetzte Dienstbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen davon überzeugt hat, dass es sich um eine normale Maßnahme der Forstbewirtschaftung (Durchforstung) handele.
Doch statt der angekündigten Durchforstung, in der lediglich 20 bis 25 Bäume, die die Verkehrssicherheit gefährden, gefällt werden sollten, wurde mit schwerem Gerät eine vollständige Rodung des oben angeführten Waldstreifens durchgeführt.
Auch der Forstamtsleiter des Forstamtes Neuhäusel, der mit Kenntnis dieses Sachverhaltes hätte erkennen müssen, dass er der Forderung der Verwaltung der Stadt Höhr-Grenzhausen, den Waldstreifen zu roden, nicht nachkommen durfte, muss sich seiner Verantwortung stellen.
„Da es sich hier unseres Erachtens um ein vorsätzliches rechtswidriges Verhalten handelt, werden der BUND und die BI über ein Rechtsanwaltsbüro eine Anzeige und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Stadtbürgermeister Michael Thiesen und den Forstamtsleiter Herrn Detlev Nauen erstatten. Dies ist notwendig, da sich beide mit Wissen und Wollen über gesetzliche Forderungen und Regelungen hinweggesetzt und damit der Natur und Umwelt in einem erheblichen Maße geschadet haben“, betonen Emil Heger, BI Pro Natur und Harry Neumann, BUND Westerwald. Außerdem verlangen BI und BUND die sofortige Wiederaufforstung der Kahlschlagfläche.
Für eine Stellungnahme dem WW-Kurier gegenüber, waren am Freitagnachmittag weder Bürgermeister noch Forstamtsleiter zu erreichen.
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