Wehr an Kleinen Nister in Limbach soll durchgängig werden
Das alte Wiesenbewässerungswehr in der Kleinen Nister im Ortskern von Limbach soll entsprechend dem Maßnahmenprogramm der EU-Wasserrahmenrichtlinie durchgängig für auf- und abwandernde Fische werden.
Limbach. Zwei mögliche Varianten wurden der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung im „Haus des Gastes“ in Limbach vorgestellt. Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, wird die Baumaßnahme mit Mitteln aus der Aktion Blau Plus zu 90 Prozent fördern. Die restlichen 10 Prozent trägt der Westerwaldkreis.
Die Wehranlage diente ehemals dazu, die nördlich von Limbach liegenden Auewiesen zu bewässern, um eine mehrmalige Mahd im Jahr sicherzustellen. Im Zuge der zurückgehenden landwirtschaftlichen Nutzung und der Zunahme der Einwohnerzahlen wurde die Nutzung der Wiesenbewässerung eingestellt, der Mühlgraben teilweise verfüllt und eine Erschließungsstraße für ein Neubaugebiet in diesem Bereich hergestellt. Bis heute steht das Wehr in Limbach beim jährlichen Brückenfest im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.
Damit die Wehranlage auch künftig in den Programmhöhepunkt des Brückenfestes eingebunden werden kann, wurde nach einer Lösung gesucht, welche der Durchgängigkeit für die Fische und den Belangen der Bevölkerung gleichermaßen gerecht wird. Als genehmigende Stelle war die SGD Nord mit der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur schon früh in die Planungen eingebunden. Der Entwurf wird von dem Ingenieurbüro igeo in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro planeo erstellt. Favorisiert wird die Herstellung einer flachen Rampe mit einem mittig angeordneten Beckenpass. Nach derzeitiger Planung könnte mit den Bauarbeiten nach dem diesjährigen Brückenfest in der zweiten Jahreshälfte begonnen werden.
Durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie soll ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleistet werden. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand“ unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hierfür gibt die Richtlinie vor, nach einheitlichen Kriterien innerhalb der Europäischen Union einen guten ökologischen Zustand der Gewässer binnen vorgegebener Fristen zu erreichen.
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