Temporäres Verbot von Baumfällungen und Rodungen
Da viele telefonische Anfragen bei der Naturschutzbehörde eingehen, stellt die Pressestelle der Kreisverwaltung Westerwald nochmals klar, dass Baumfällungen und Rodungen im Außenbereich bis zum 30. September verboten sind, um die Brut der Vögel zu schützen.
Westerwaldkreis. Viele Bürger sind verunsichert, ob jetzt Ende März noch Rodungen oder Baumfällungen erlaubt sind. Das zeigen die vielen telefonischen Anfragen, die bei den Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung in Montabaur eingehen.
Grundsätzlich dürfen, wie in jedem Frühjahr ab 1. März wegen des Brutbeginns der Vögel, keine Hecken gerodet oder Bäume gefällt werden. "Gerade in diesem Jahr sind keine Ausnahmen möglich, weil unsere Vögel aufgrund der herrschenden frühlingshaften Temperaturen mit dem Nestbau und Brutgeschäft früher begonnen haben", erklärt Franz Kemper von der unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung in Montabaur. Im eigenen Garten sind Pflegemaßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen und Formschnitte an Hecken weiterhin möglich, doch müssen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes beachtet werden. Das heißt, dass darauf zu achten ist, dass sich kein Vogelnest im Baum oder in der Hecke befindet. Dann wäre die Maßnahme verboten.
Infos bei der unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02602/124296 oder -273.