CDU Bad Marienberg: Windkraftanlagen kaum noch zu verhindern!
Am 16. April wurde auf Antrag der SPD-Fraktion vom VG-Rat Bad Marienberg die Fortschreibung des 5. Flächennutzungsplanes Windkraft gestoppt. Dadurch wurde Tür und Tor für Investoren geöffnet, egal an welchem Ort der VG Bauanträge für die Errichtung von Windkraftanlagen zu stellen.
Dies bestätigt auch VG-Bürgermeister Jürgen Schmidt (SPD: „Theoretisch können Investoren nun bei der Kreisverwaltung Bauanträge für Windkraftanlagen an allen möglichen Standorten stellen.“
Bad Marienberg. Die CDU hat diesen Stopp als Fehler erkannt und mit einem Eilantrag auf eine Dringlichkeitssitzung reagiert. Ziel sollte es sein, die sofortige Wideraufnahme der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu erreichen, um kurzfristige Bauanträge zu verhindern.
„Der Antrag wurde von Verbandsbürgermeister Jürgen Schmidt (SPD) für uns völlig unverständlich, entgegen seiner ausgesprochenen Warnung, abgelehnt, obwohl er diesen nach Gemeindeordnung und Hauptsatzung hätte zulassen können. Dieser Haltung hat sich die Fraktion der SPD im VG Rat, für uns selbstverständlich, angeschlossen. Die Unterstützung der SPD-Stadtratsfraktion unter dem Hintergrund des gemeinsamen Einspruchs im Stadtrat ist für uns allerdings nicht nachvollziehbar. Für die CDU Bad Marienberg stellt sich immer stärker folgende Frage: Warum wurde überhaupt dieser Stopp in der Sitzung des VG-Rates von der SPD Verbandsgemeinderatsfraktion am 16.04.2014 beantragt? Für die Sorgen der Bürger in den betroffenen Gemeinden und der Stadt Bad Marienberg birgt der jetzige Zustand nur Risiken. Für die betroffenen Gemeinden, die bereits Verträge mit Windkraftbetreibern geschlossen haben und die auch jetzt noch die Anlagen wollen, hat sich nicht viel geändert. Im Gegenteil – Sie werden nach unserer Überzeugung durch die jetzige Situation noch schneller zu ihren Windkraftanlagen kommen.“, fürchtet die Bad Marienberger CDU.
Nach Auffassung der CDU Bad Marienberg hält die jetzt gültige 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einer Klage der Windkraftbetreiber nicht stand und ist nicht geeignet den unkontrollierten Bau von Windkraftanlagen zu verhindern. Das haben Beispiele aus anderen Regionen zur Genüge gezeigt. In der 3. Fortschreibung ist unter anderem nur ein Mindestabstand zu Siedlungsgebieten von 500 Metern vorgesehen. Die Windkraftbetreiber werden das Bestreben haben, möglichst schnell ihre geschlossenen Verträge zu erfüllen, um die höhere Förderung in diesem Jahr noch zu nutzen.
Den Vorwurf der Wahltaktik und Widersprüchlichkeit weist die CDU zurück. Die Fraktion ist der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass man auf erkannte Fehler durch Korrektur reagiert.
„Auch ist es kein Widerspruch als CDU Bad Marienberg eine andere Meinung zu vertreten als die CDU einer benachbarten Gemeinde. Wir sind als gewählte Mandatsträger einzig und allein den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde gegenüber verantwortlich.“, betont der Ortsverband. Er hält es für seine Pflicht, darauf hinzuweisen, dass Klagemöglichkeiten für die Windkraftbetreiber bestehen, dass nach §35 Baugesetz Bauanträge für Windkraftanlagen privilegiert zu behandeln sind und dadurch die Windkraftbetreiber beste Aussichten auf Erfolg haben.
Daher müsse dringend gehandelt werden. „Mit ihrer Verweigerungshaltung zu einer Dringlichkeitssitzung und sofortigen Wiederaufnahme tragen die SPD –Fraktionen die alleinige politische Verantwortung, wenn Windkraftbetreiber Anlagen an allen möglichen Standorten der Verbandsgemeinde bauen dürfen. Es bleibt jetzt nur noch zu hoffen, dass es nicht so kommt. Das ist uns als CDU Bad Marienberg aber zu wenig.“
Die CDU Bad Marienberg hält daher an ihrer Forderung fest und fordert VG-Verwaltung und die Mehrheitsfraktion der SPD auf, die sofortige Wiederaufnahme der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans in die Wege zu leiten.
Pressemitteilung der CDU Bad Marienberg
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