Razzia gegen Zuhälterei, Drogenhandel und Glücksspiel
Mit mehr als 200 Beamtinnen und Beamten haben Polizei und Staatsanwaltschaft Koblenz - unter Hinzuziehung des Ausländeramtes der Stadt Koblenz - in den Abendstunden des 17. Juni (Dienstag) mehrere Objekte im Koblenzer Stadtteil Lützel zeitgleich durchsucht. Die Großaktion galt unter anderem einem türkischen Café auf dem Schüllerplatz sowie organisierter Prostitution.
Bei der Razzia wurde zunächst Bargeld in Höhe von 3.000 Euro gefunden, geringe Mengen an Betäubungsmitteln sowie sonstige Beweismittel sichergestellt.
Darüber hinaus fanden die Einsatzkräfte in den durchsuchten Objekten insgesamt sieben illegal aufgestellte Spielautomaten und zwei Poker- bzw. Roulettetische vor, die ebenfalls allesamt sichergestellt und abtransportiert wurden.
Insgesamt wurden 63 Personen überprüft und deren Identität festgestellt. Zwei Personen wurden vorläufig festgenommen, nach polizeilichen Maßnahmen aber wieder entlassen, vier wurden erkennungsdienstlich behandelt. Eine Person war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Hintergründe und Details des Einsatzes
Wegen Verdachts des illegalen Glücksspiels führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber eines türkischen Cafes am Schüllerplatz in Koblenz. Ein diesbezüglicher Beschluss zur Durchsuchung des Anwesens und der angetroffenen Personen wurde am Dienstag (17.6.) gegen 19.30 Uhr mit der polizeilichen Razzia umgesetzt. In diesem Cafe wurden vier der insgesamt sieben Spielautomaten sichergestellt.
Ein weiterer Beschluss des AG Koblenz, der im Zuge der Maßnahme ebenfalls vollstreckt wurde, beinhaltete die Durchsuchung eines Anwesens in der Andernacher Straße, ebenfalls wegen Verdachts des illegalen Glücksspiels. Die Einsatzkräfte konnten in diesem Anwesen die zwei Poker- bzw. Roulettetische sowie drei Spielautomaten sicherstellen.
Bei den im Vorfeld der Razzia durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz hatten sich zudem konkrete Hinweise darauf ergeben, dass Personen im Bereich des Schüllerplatzes gewerbsmäßig dem Handel mit Betäubungsmitteln bzw. Drogen nachgehen. Dieser Verdacht konnte im Rahmen dieser Ermittlungen gegen zwei Männer, beide wohnhaft in Koblenz, soweit erhärtet werden, dass das Amtsgericht Koblenz auch die Durchsuchung der Wohnung dieser beiden Personen anordnete, sodass die jeweiligen Beschlüsse bei der gestrigen Razzia ebenfalls vollstreckt wurden.
Ein Anwesen in der Gartenstraße in Koblenz-Lützel dient nach polizeilichen Feststellungen als Anlaufstelle von Prostituierten und Personen, die die Frauen von diesem Anwesen aus zum Straßenstrich in der August-Horch-Straße und der Otto-Schönhagen-Straße verbringen und wieder abholen.
Von den Maßnahmen der Razzia waren aus diesem Grunde sowohl das Haus in der Gartenstraße, als auch die genannten Bereiche des Koblenzer Straßenstrichs betroffen. Im Anwesen in der Gartenstraße trafen die Beamtinnen und Beamte auf zehn Personen, die überprüft wurden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass offensichtlich auch dort illegal gespielt wird, da Münzgeld auf Tischen vorgefunden wurde und ein Mann eine größere Summe an Bargeld mit sich führte.
Im Bereich des Straßenstriches wurde die Identität von insgesamt 25 angetroffenen Personen festgestellt und überprüft, alle Feststellungen jedoch ohne straf- oder aufenthaltsrechtliche Relevanz.
Eine Prostituierte erstattete eine Strafanzeige wegen Körperverletzung, da sie angab, am Vorabend der Kontrolle von einem Freier gewürgt worden zu sein.
Der Einsatz vor Ort dauerte bis gegen 22.45 Uhr. Mit Einsatzbeginn vorgenommene Absperrmaßnahmen im Bereich des Schüllerplatzes und Umgebung, von denen Autofahrer und der öffentliche Personennahverkehr in erster Linie betroffen waren, konnten mit Einsatzende aufgehoben werden.
„Wir haben die vorgesehenen Maßnahmen komplett und erfolgreich umsetzen können. In den nächsten Tagen werden die sichergestellten Beweismittel ausgewertet und eine größere Anzahl an Personen wird vernommen werden müssen. Sicherlich hat uns diese Razzia große Erkenntnisse in den Ermittlungskomplexen wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels, der Zuhälterei und des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln gebracht. Diese Erkenntnisse werden nicht nur in die bestehenden Verfahren einfließen, sondern dienen sicherlich auch dazu die diesbezügliche Kriminalität zukünftig und nachhaltig effektiv bekämpfen und die unbeteiligte Bevölkerung besser schützen zu können“, so der Einsatzleiter der Kriminaldirektion Koblenz, Kriminaldirektor Paul Wehner abschließend.
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