Neue Betrugsmasche um Todesanzeigen
Verbraucherzentrale warnt vor „Zentralem Trauerregister“. Für unseriöse Geschäftemacher gelten offenbar keinerlei Anstandsgrenzen: Eine völlig respektlose neue Masche richtet sich gegen Trauernde in Rheinland-Pfalz. Sie sollen für die Todesanzeige eines Angehörigen doppelt zahlen.
Region. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit Meldungen über Schreiben des vermeintlich staatlichen „Zentralen Trauerregisters“. Darin werden Trauernde aufgefordert, innerhalb von fünf Tagen 395,20 Euro für die Aufnahme der Anzeige in einem Internetportal zu zahlen. „Die Schreiben tragen den Bundesadler und erwecken so einen offiziellen Eindruck“, erklärt Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. Die Hintermänner ermitteln die Daten für ihre Anschreiben aus den Traueranzeigen der Lokalpresse.
Betroffene sollten den geforderten Betrag auf keinen Fall begleichen, sondern das Schreiben ignorieren. Denn es gibt kein zentrales Trauerregister; es ist frei erfunden. „Hier wird die Trauersituation in der Hoffnung auf schnelles Geld schamlos ausgenutzt“, so Gollner weiter.
Mittlerweile ist die Internetseite des „Zentralen Trauerregisters“ mit der Adresse www.trauerregister.de nicht mehr zu erreichen. Dennoch ist davon auszugehen, dass Geldüberweisungen weiterhin ihr Ziel erreichen. Die IBAN-Kontonummer auf dem beigelegten Überweisungsträger gehört zu einer Bank aus Zypern. „Immer, wenn Geld ins Ausland überwiesen werden soll, müssen Verbraucher ganz besonders aufmerksam sein“, mahnt Gollner.
Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen, den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Individuelle Rechtsberatung bieten die örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkte der Verbraucherzentrale. Telefonischen Rechtsrat erhalten Betroffene montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr am landesweiten Beratungstelefon der Verbraucherzentrale unter 09001 77 80 80 1. Der Anruf kostet 1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Tarife aus den Mobilfunknetzen können abweichen. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.