Energielabel für Staubsauger wird Pflicht
Alle Staubsauger, die ab 1. September neu in den Handel kommen, müssen laut EU-Verordnung mit einem Energielabel gekennzeichnet werden, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Es soll Verbraucher über den Stromverbrauch, die Saugleistungsklasse und weitere Eigenschaften von Staubsaugern informieren.
Region. Zeitgleich mit der Einführung des Energielabels wird die Leistungsaufnahme für Staubsauger auf 1.600 Watt begrenzt. „Befürchtungen, dass die Geräte damit schlechter reinigen und man länger saugen muss, sind unbegründet“, gibt Elke Dünnhoff, Leiterin des Projekts Energiekennzeichnung der Verbraucherzentrale, Entwarnung. Ziel der Verordnung sei vielmehr eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz. Das bedeutet, Staubsauger erzielen bei einem geringeren Stromverbrauch die gleiche Reinigungswirkung.
Der Stromverbrauch wird auf dem Energielabel in Kilowattstunden pro Jahr („kWh/annum“) angegeben. Zugrunde liegt eine 87 Quadratmeter Wohnung, die etwa einmal pro Woche eine Stunde gereinigt wird. Die Energieeffizienz steht in direktem Zusammenhang mit dem Verbrauch. Sie wird auf einer farblichen Skala von A bis G bewertet, wobei A für besonders sparsame und G für stromintensive Geräte steht. Wieviel Lärm der Staubsauger dabei macht, ist auf dem Label in Dezibel (dB) angegeben. „Insbesondere die Nachbarn dürfte es freuen, wenn beim Kauf auf geräuscharme Geräte geachtet wird“, meint Dünnhoff.
Werteskalen von A bis G finden sich auf dem Label noch für drei weitere Eigenschaften: Die Staubemission sowie die Reinigungswirkung für Teppichböden und für Hartböden. Insgesamt haben Staubsauger aber nur einen geringen Anteil am Stromverbrauch eines Haushalts. Die jährlichen Stromkosten belaufen sich auf etwa zehn bis fünfzehn Euro.
Weitere Informationen rund um das Thema Staubsauger hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem Informationsblatt zusammengestellt. Dies finden Interessierte im Internet unter www.vz-rlp.de/energiekennzeichnung . Es kann auch in den örtlichen Beratungsstellen abgeholt werden. Postversand erfolgt gegen Einsendung von 0,60 Euro in Briefmarken über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 41 07 in 55 031 Mainz.