Polizei Hachenburg warnt vor einem betrügerischem „Stromableser“
Bad Marienberg. Am Mittwoch, 8. Oktober, um 12.30 Uhr erschien in der Jahnstraße bei einer dortigen Anwohnerin ein Mann, welcher angeblich den Strom ablesen wollte. Die Frau ließ den Mann ins Haus und bat ihn, im Wohnzimmer zu warten, während sie ihre diesbezüglichen Unterlagen suchte.
Als die Frau ins Wohnzimmer zurückkehrte, habe der Mann, ohne den Stromzählerstand abzulesen, das Haus wieder schnell verlassen. Kurz darauf wurde dann festgestellt, dass der besagte Mann ein im Wohnzimmer liegendes schwarzes I-Phone 5 Handy gestohlen hatte.
Die Polizei Hachenburg kann nicht ausschließen, dass der betrügerische „Stromableser“ auch in anderen Fällen Erfolg hatte. Sie warnt deshalb insbesondere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger vor dem Betrüger/Dieb und bittet Zeugen sowie mögliche weitere Geschädigte, sich unter Tel.: 02662/95580 bei der Polizei Hachenburg zu melden.
Damit nicht auch Sie Opfer von solchen Betrügern/Dieben werden, gibt ihnen die Polizei Hachenburg zum Schutz folgende Empfehlungen:
Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel. Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus. Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren. Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären. Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen. Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert. Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.
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Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung. Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten. Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: „Dieses Angebot gilt nur noch heute!“) auf keinen Fall unter Druck setzen. Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten - beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden. Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.
Darüber hinaus erfahren Sie weitergehende Informationen bei jeder Polizeidienststelle als auch im Internet unter: www.polizeiberatung.de.