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Nachricht vom 20.11.2014    

Hofnachfolge: Man muss die Dinge regeln

Die Westerwald Bank hatte die Landwirte aus der Region zum Agrar-Frühstück eingeladen. Im Fokus der Informationsveranstaltung standen Fragen der Hofübergabe und der Vorsorge. Für beide Aspekte gilt: Heute schon an morgen denken!

Sie boten ein umfangreiches Informationspaket rund um Nachfolge und Vorsorge für die Landwirtschaft an: (v. l.) Arno Ballnar, Agrar-Spezialist im Firmenkundenteam der Westerwald Bank, Steuerberater Ulrich Thiemann von ETL Agrar-Dienst und R+V-Bezirksdirektor Alexander Schmidt. (Foto: Westerwald Bank)

Hachenburg/Westerwald. Es sagt sich so leicht dahin: „Heute schon an morgen denken.“ Frühzeitig soll man sich um eine Nachfolgeregelung kümmern, nicht erst im Alter den Blick darauf richten, wer und in welcher Form den eigenen Hof einmal übernimmt und wie man selbst dann versorgt ist. Dass die Westerwald Bank mit ihrem Agrar-Frühstück zum Thema Hofnachfolge und Vorsorge für heimische Landwirte ein Gespür für relevante Themen hat, zeigte der Besuch: Bis auf den letzten Platz war der Veranstaltungsraum der Westerwald Bank in Hachenburg besetzt, darunter die Kreisvorsitzenden der Kreisbauernverbände Altenkirchen und Westerwald, Georg Groß und Heribert Metternich.

„Mit einer Hofübergabe, ob inner- oder außerfamiliär, werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Und dabei möchten wir ein wenig helfen, wohl wissend, dass es hierbei um eine Entscheidung und einen Prozess geht, der für alle Beteiligten - den Abgebenden wie den Übernehmenden - eine Lebensentscheidung ist, die bestens vorbereitet sein will. Das heißt, am Ende müssen beide Seiten nicht nur das Gefühl, sondern die sichere Überzeugung haben, das Richtige zu tun“, machte Wilhelm Höser, Vorstandssprecher der Westerwald Bank, deutlich. Und Steuerberater Ulrich Thiemann von ETL Agrar-Dienst in Koblenz zeigte im Detail auf, welche Faktoren eine erfolgreiche Betriebsübergabe garantieren. Zuerst: „Sie müssen einen leistungsfähigen Betrieb anbieten können.“ Ein landwirtschaftliches Unternehmen, das sich mehr schlecht als recht trage, sei alles andere als attraktiv für einen potenziellen Nachfolger. Der wiederum müsse seine Fähigkeiten, einen Hof zu führen, unter Beweis stellen, beispielsweise über ein vorheriges Angestelltenverhältnis auf dem zu übernehmenden Hof.

Zwei Jahre Vorlaufzeit

Weitere Stichworte für den Erfolg der Betriebsübergabe: Genug finanzieller Spielraum, ein gutes und zeitnahes Rechnungswesen, schließlich eine eindeutig beschriebene Zielvorstellung für beide Seiten, um Ängste zu nehmen und Irrtümer auszuschließen. Das, so Thiemann, setze eine hohes Maß an Kommunikationswillen und -fähigkeit voraus: „Man muss über die Dinge reden und sie regeln. Für den Abgebenden heißt das beispielsweise, dass er für sich, seine Frau, seine Familie klären muss, wie er nach der Übergabe leben will, ob er finanziell und inhaltlich loslassen kann.“ Wird der Betrieb in Gänze oder zum Teil - beispielsweise ohne die Wohnimmobilie oder einen Teil der Nutzfläche - übergeben, vermietet, verkauft, welche Rechtsform wählt der neue Betreiber? Der Fragenkatalog sei lang. Der oder die Übernehmende wiederum müsse Klarheit haben, ob der Vorgänger beispielsweise auf ein Wohnrecht auf dem Hof bestehe, Hofanteile behalte, wie so genannte weichende Erben abgefunden werden, aber auch wie seine eigenen Lebensrisiken wie Krankheiten, Berufsunfähigkeit oder familiäre Veränderungen bedacht werden. Thiemann rät daher zu einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Jahren, für die man gemeinsam bestimmte organisatorische Etappenziele festlegen und sich auch innerlich auf die Übergabe vorbereiten könne. Zudem: „Konflikte sollte man mutig angehen. Bei Bedarf hilft auch ein Coach, um verschiedene Ansichten oder Vorstellungen in Einklang zu bringen.“



Altersvorsorge frühzeitig regeln

Besonderes Augenmerk gelte zweifellos den steuerlichen Fragen, die kaum ohne fachliche Beratung zu meistern und in der Regel nur individuell zu beantworten seien - von erbschafts- und schenkungssteuerlichen Regelungen über Nießbrauchsmodelle bis hin zu Berücksichtigung von Leibrenten als Sonderausgaben fand Thiemann auf viele mögliche Einzelfälle kompakte Antworten, die er im Anschluss auch in Einzelgesprächen noch erläuterte - ebenso wie Alexander Schmidt, Bezirksdirektor der R+V-Versicherung, der die Vorsorge für die landwirtschaftliche Familie unter die Lupe nahm. Auch seine Botschaft lautete: „Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Altersvorsorge!“ Wie Arno Ballnar, Agrar-Spezialist im Firmenkundenteam der Westerwald Bank, machte er deutlich, dass es zwar vielfältige Risiken im landwirtschaftlichen Bereich gebe, die man aber absichern könne. Schmidt stellte zunächst die Möglichkeiten und Leistungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) als Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung dar, die jedoch nur ein Standbein der Alterssicherung sein könne: Neben der Regelaltersrente, die analog dem Renteneintrittsalter von Arbeitnehmern auf 67 Jahre steige, gibt es hier die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente, Betriebs- und Haushaltshilfen und Überbrückungsgelder.

Daneben rät der Experte der R+V zu privater Vorsorge. Ein erster Schritt könne eine steuerlich geförderte Basis-Rente sein, die mit der LAK und möglicherweise ergänzt um eine berufsständische Versorgung aber nur eine erste Schicht der Altersversorgung abdecke. Die zweite Schicht soll demnach durch eine betriebliche Altersversorgung, etwa durch Pensionsfonds, eine Pensionskasse, Direktversicherung oder die Riester-Rente gebildet werden, die nachgelagert besteuert werden. In einer dritten Schicht schließlich empfehle er Produkte aus versteuertem Einkommen, dazu zählen kapitalbildende Lebensversicherungen, eine Privatrente, fondgebundene Renten, Bundesschatzbriefe, Banksparpläne oder auch Aktien. Das landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V biete hierzu individuelle Beratung und passgenaue Angebote.



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