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Nachricht vom 08.01.2015    

Über acht Prozent im Westerwald profitieren vom Mindestlohn

Laut DGB-Berechnungen müssen zurzeit im Westerwaldkreis etwa 3.430 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen. Das heißt: 8,09 Prozent der insgesamt 42.359 Vollzeitbeschäftigten in diesem Landkreis allein werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.

Westerwaldkreis. Ab 1. Januar gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut DGB-Berechnungen müssen zurzeit im Westerwaldkreis etwa 3.430 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro/Monat*). Das heißt: 8,09 Prozent der insgesamt 42.359 Vollzeitbeschäftigten in diesem Landkreis allein werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geht davon aus, dass bei den mehr als 14.450 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten im Landkreis und insbesondere bei den mehr als 21.700 Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Regionale Anga- ben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich. Landesweit werden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber vom Mindestlohn profitieren.

Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch im Westerwaldkreis. Während 4,15 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer im Westerwaldkreis brutto weniger als 1.500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 18,23 Prozent.



DGB-Kreisvorsitzender Helmut Glöckner ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit für alle führt. „Es wurde Zeit, dass der Mindestlohn auch in Deutschland eingeführt wurde, nun müssen auch die Unternehmer sehen, dass wenn die Konkurrenz sich auch daran hält, niemand Nachteile hat“, sagt Glöckner. Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. „Einige Arbeitgeber suchen Wege, um den Mindestlohn zu umgehen. Das ist nicht zu tolerieren, hier geht es um Existenzen“, so die DGB-Vertreter. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, habe mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro zu rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen.
Glöckner weist darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.



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