Verkehrsunfälle mit flüchtigen Fahrerinnen
Die Polizei Hachenburg musste zwei Verkehrsunfälle mit Sachschäden bearbeiten. Auf einem Parkplatz entstand eine Kollision, deren Verursacherin sich nicht um den Schaden gekümmert hatte. Eine unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Autofahrerin, die gegen eine Mauer gefahren war, besaß noch nicht einmal einen Führerschein.
Höchstenbach. Am Donnerstag, 29. Januar, um 11.15 Uhr ereignete sich in Höchstenbach auf der Bundesstraße 413 gegenüber dem Parkplatz einer Bäckerei ein Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstand. Eine 77-jährige PKW-Fahrerin stieß hierbei beim rückwärtigen Ausparken gegen einen dort abgestellten PKW. Im Anschluss entfernte sich die zunächst unbekannte Unfallverursacherin dann unerlaubt von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden von circa 2.500 Euro zu kümmern. Dank einer aufmerksamen Zeugin, welche sich das Fahrzeugkennzeichen der Unfallverursacherin notierte, konnte diese schon wenig später ermittelt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde ihr Führerschein sichergestellt.
Die Polizei Hachenburg weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat und kein „Kavaliersdelikt“ ist. Bereits ab einem Fremdschaden von 1000 Euro droht ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Polizei Hachenburg empfiehlt:
Melden Sie lieber einen Verkehrsunfall sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Auch die Hinterlassung eines Zettels ist nicht ausreichend. Sie möchten doch sicher auch nicht, dass ihr Eigentum beschädigt wird und Sie auf dem Schaden sitzen bleiben.
Alpenrod. Am Freitag, 30. Januar, um 2.28 Uhr ereignete sich in Alpenrod-Hirtscheid, Im Erlengarten ein Verkehrsunfall bei dem Sachschaden entstand. Hierbei stieß eine 31-jährige PKW-Fahrerin gegen eine Grundstücksmauer und verlor dabei ihr vorderes Fahrzeugkennzeichen. Im Anschluss entfernte sich die unbekannte Unfallverursacherin unerlaubt von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Nach eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte die unter Alkoholeinwirkung stehende Unfallverursacherin wenig später an ihrer Wohnanschrift angetroffen werden. Ein durchgeführter Alco-Test ergab 1,56 Promille. Weiterhin stand sie unter Drogeneinwirkung, ein durchgeführter Drogentest verlief positiv. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte die Unfallverursacherin nicht vorlegen. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern derzeit noch an. Es entstand ein Gesamtsachschaden von circa 1.600 Euro.
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