Viel Arbeit für die Verkehrspolizei im Westerwald
Die Polizei Hachenburg musste eine Reihe von Verkehrsdelikten aufnehmen. Dabei waren zwei Unfälle mit Personenschaden sowie zwei Fahrten unter Betäubungsmitteln. Ein Unfallfahrer entzog sich zunächst durch Flucht der Überprüfung durch die Polizei. Diese stellte dann außer dem Einfluss von Drogen noch das Fehlen eines Führerscheins fest.
Neunkhausen. Am 6. Februar befuhr eine 45-Jährige die L 287 von Elkenroth kommend in Richtung Neunkhausen. Aus ungeklärter Ursache verlor sie die Kontrolle über ihren PKW und kollidierte frontal mit einem ihr entgegen kommenden PKW. Die 47-Jährige sowie Fahrer und Beifahrerin des gegnerischen Fahrzeuges wurden schwer verletzt in umliegende Krankenhäuser gebracht. Beide PKW wurden stark beschädigt.
Hachenburg. Am 7. Februar befuhr ein 53-Jähriger in den frühen Morgenstunden mit seinem PKW die B 414 aus Altenkirchen kommend in Richtung Kreisverkehr B 413 / B 414. Er übersah die vor dem Kreisel befindliche Verkehrsinsel und kollidierte infolgedessen mit dieser. Anschließend verlor er die Kontrolle über seinen Wagen und stieß frontal mit einem im Kreisverkehr befindlichen PKW zusammen. An beiden Autos entstand erheblicher Sachschaden. Fahrer sowie Beifahrerin des gegnerischen PKW wurden leicht verletzt.
Bad Marienberg. In der Nacht vom 06./07.02.2015 konnten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle bei einem 23-jährigen PKW-Fahrer drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Ein Urintest verlief positiv auf THC. Eine Durchsuchung des Wagens führte zum Auffinden einer geringen Menge Cannabis, unter anderem in der Handtasche einer 17-jährigen Mitfahrerin. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt sowie gegen beide Beschuldigte entsprechende Anzeigen gefertigt.
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Heimborn. In den frühen Morgenstunden des 7. Februar befuhr ein 45-Jähriger aus der VG Hamm (Sieg) mit seinem PKW die L 265 von Kroppach kommend in Richtung Mörsbach. Aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kam er nach links von der Fahrbahn ab und durchbrach die Umzäunung eines dort angrenzenden Grundstücks.
Er entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle, kehrte jedoch nach kurzer Zeit wieder zurück. Eine Überprüfung ergab, dass der 45-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ihm wurde wegen Drogenbeeinflussung eine Blutprobe entnommen. Es wurden entsprechende Anzeigen gefertigt.
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