Zwei Jugenddelegierte in den Kirchenvorstand Altstadt gewählt
In wenigen Wochen, am 26. April 2015, wählen alle Kirchengemeinden der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) neue Leitungsgremien. Mit dieser Wahl stehen auch einige Veränderungen und Neuregelungen an, mit denen sich die Ausschüsse der Gemeinden in den vergangenen Monaten schon beschäftigt haben.
Hachenburg-Altstadt. Eine besondere Neuerung des Wahlrechtes stellt die Möglichkeit der Wahl von Jugenddelegierten dar. Ziel ist es, Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich an der Leitung der Kirchengemeinden zu beteiligen, damit sie ihre Interessen stärker einbringen können. Eine Vielzahl der Kirchengemeinden macht von dem Angebot der Landeskirche Gebrauch. So auch in der Evangelischen Kirchengemeinde Altstadt. Zwei Jugendliche wollen die Möglichkeit nutzen im Kirchenvorstand an der Ausrichtung der Gemeinde mitzugestalten. Sie wurden in der Gemeindeversammlung in Altstadt als Jugenddelegierte gewählt.
Clara Thielmann ist 15 Jahre alt, kommt aus Hattert, geht in Hachenburg zur Schule und wurde im vergangenen Jahr konfirmiert. Direkt nach ihrer Konfirmandenzeit hat sie mit der ehrenamtlichen Arbeit in der Konfirmandenarbeit begonnen und unterstützt die hauptamtlichen Mitarbeiter. Seither festigte sich ihr Entschluss für den Kirchenvorstand zu kandidieren.
Bei Jonathan Mehlfeldt liegt die Konfirmation bereits drei Jahre zurück. Jonathan ist 17 Jahre alt, besucht das Gymnasium und ist in Altstadt vor allem im Bereich der Kirchenmusik tätig. Nach seiner Konfirmation hat er schon Gottesdienste an der Orgel begleitet sowie den Kirchenchor Altstadt unterstützt.
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Altstadt freut sich, dass Clara und Jonathan als Jugenddelegierte gewonnen werden konnten und dadurch die Jugendlichen der Gemeinde eine stärkere Stimme bekommen, berichtet Pfarrer Benjamin Schiwietz. Wie in Altstadt fanden landesweit zahlreiche Gemeindeversammlungen statt, auf denen sich die Kandidaten für die KV-Wahl vorstellen konnten und sich die Kandidaten für die Posten der Jugenddelegierten zur Wahl durch die Gemeindeversammlung stellen konnten. Die auf diese Weise gewählten Jugenddelegierten sind, mit Beginn der neuen Legislaturperiode, beratende Mitglieder im Kirchenvorstand. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit, erhalten die Jugenddelegierten dann das Stimmrecht. shg
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