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Nachricht vom 28.03.2015    

1,5 Millionen Evangelische wählen am 26. April neue Vorstände

Mehr Kirchengemeinden als je zuvor beteiligen sich im Westerwald an der Impulspost-Aktion der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Thema sind die Kirchenvorstandswahlen. Wahltag ist der 26. April.

Foto: Veranstalter

Westerwaldkreis. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ruft unter dem Motto: „Aufkreuzen und ankreuzen“ knapp 1,5 Millionen wahlberechtigte Mitglieder zur Wahl der rund 11 000 Kirchenvorstände in den Kirchengemeinden auf. Abgestimmt wird meist in der Kirche oder dem Gemeindehaus der jeweiligen evangelischen Kirchengemeinde. Auch Briefwahl ist möglich. Die Wahlunterlagen gehen den Mitgliedern in diesen Tagen per Post zu. Außer mit dem Mitgliederbrief, der „Impulspost“, der in der Vergangenheit auch zu anderen Themen verschickt wurde, wirbt die Kirche auch mit Plakaten, Fassadenbannern, Fahnen, Aufklebern und Postkarten für die Wahl. Im Westerwald beteiligen sich die Martin-Luther-Kirchengemeinde Wirges, Wallmerod, Roßbach und Freirachdorf, Dreifelden-Steinen, Höchstenbach, Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach-Hilgert, Nordhofen, Montabaur, Maxsain und Wölferlingen, die Ev. Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel, die Kirchengemeinden Willmenrod, Emmerichenhain, Westerburg, Unnau, Altstadt, Rennerod, Kirburg, Hachenburg, Gemünden, Alpenrod und die Evangelischen Dekanate Bad Marienberg und Selters mit Bannern an Kirchengebäuden, Fahnen und Plakaten an einer starken Außenwirkung der Wahl. Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Dr. Volker Jung bezeichnete die ehrenamtliche Leitungskultur und breite Partizipation als „Grundpfeiler“ der evangelischen Kirche. „Ehrenamtliches Engagement und ehrenamtliche Leitung in verantwortlicher Rolle sind in der evangelischen Kirche untrennbar und unverzichtbar“, sagte Jung. Wahlberechtigt sind die Mitglieder bereits ab einem Alter von 14 Jahren. Erstmals dürfen auch Jugenddelegierte in die jeweiligen Kirchenvorstände gewählt werden, selbst wenn sie noch nicht volljährig sind. Bis zu zwei Jugendliche dürfen demnach an den Sitzungen des Leitungsgremiums mit beratender Stimme teilnehmen. Sie haben dabei Rede- und Antragsrecht. Sobald sie volljährig sind, erhalten sie automatisch auch das Stimmrecht. Bis Mitte März hatten sich bereits über 100 Jugendliche für die Aufgabe gemeldet. Beispielsweise haben sich in den Evangelischen Kirchengemeinden Altstadt und Hachenburg je zwei Jugendliche bereit erklärt in dem Leitungsgremium mitzugestalten. Die evangelische Kirche nutzt die Verteilung der Wahlunterlagen gleichzeitig dazu, eine besondere „Impuls-Post“ auszusenden. Mit den Benachrichtigungen macht sich eine „Karte Deines Glaubens“ auf den Weg zu den Mitgliedern. Sie soll zum Nachdenken über die eigene Position im Leben anregen. Spielerisch kann sich dabei jeder auf eine Reise beispielsweise vom „Wald des Fragens“ über die „Wüste des Zweifelns“ bis ins „Land der Hoffnung“ machen. Die Rückseite der faltbaren Landkarte enthält darüber hinaus als Ergänzung zu dem Wahlaufruf wertvolle Informationen zum Aufbau und der Geschichte der hessen-nassauischen Kirche. Erstmals geht auch eine spezielle Variante der „Impuls-Post“ an Jugendliche bis 16 Jahren, in der aufgezeigt wird, was die Kirche für sie alles bieten kann.
Hintergrund Kirchenvorstandswahlen
Über die Zusammensetzung der Kirchenvorstände wird den demokratischen Regeln gemäß in „gleicher, freier, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl“ entschieden. Je nach Größe der Gemeinde umfasst das Gremium zwischen vier und 21 Mitgliedern. Nach dem Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände deshalb in den Ortsgemeinden jeweils Delegierte in die Dekanatssynoden der evangelischen Kirche in der Region, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des obersten Gremiums der EKHN. Kirchenvorstände in der EKHN werden jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand im Jahr 2009 statt. Nach der Abstimmung am 26. April 2015 wird die neue Wahlperiode am 1. September beginnen. Danach werden dann auch die Mitglieder der Dekanatssynoden und der Kirchensynode neu gewählt. Die Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Leitung der Gemeinde. Der Kirchenvorstand wählt zudem die Pfarrerin und den Pfarrer der Gemeinde. Im Kirchenvorstand haben die Geistlichen dann ebenso wie die übrigen Mitglieder nur eine Stimme. Vorsitzender und Vorsitzende des Kirchenvorstands soll nach Möglichkeit nicht der Pfarrer oder die Pfarrerin sein, auf jeden Fall ist zumindest der stellvertretende Vorsitz ehrenamtlich tätig. Mehr Informationen gibt es hier: www.meinewahl.de.(shg)


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