Beim Mindestlohn muss nachgebessert werden
Seit der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns am 1. Januar 2015 von 8,50 Euro sind die Gemüter allseits erhitzt und die Politik stets gefragt, zu den Regelungen Stellung zu beziehen. Kreishandwerkerschaft und CDU Westerwald diskutierten über den Mindestlohn. Eine Vorschlagsliste wurde erstellt.
Wallmerod. Auf Einladung des CDU Kreisvorsitzenden Dr. Andreas Nick und der stellvertretenden Kreis-und Fraktionsvorsitzenden Jenny Groß traf man sich zu einem Gespräch im Sitzungssaal der VG Wallmerod mit Vertretern der Innungen der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald.
Zu Beginn erklärte Peter Hoffarth (Steuerberater und Mitglied der Steuerberaterkammer RLP) in einem Impulsvortrag, wo die Problematik für die Arbeitgeber bei der Dokumentationspflicht liegt. „Bei der „Auftraggeberhaftung“ haftet der Auftraggeber nicht nur dafür, dass ein von ihm beauftragter Subunternehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Die Haftung erstreckt sich auch auf Nachunternehmer oder beauftragte Verleiher. Durch diese Kettenhaftung können Arbeitnehmer dieser Subunternehmen den ihnen vorenthaltenen Mindestlohn auch beim Generalunternehmer geltend machen, ohne dass dieser das vertraglich ausschließen oder auch nur überblicken kann.“ Eine Kette ohne Ende, die für sämtliche Unternehmen zusätzliche Kosten und Ärgernisse bereithält.
Dr. Andreas Nick erklärte: „Statt das Mindestlohngesetz wie versprochen praxistauglich anzuwenden, so wie es im Koalitionsvertrag festgehalten wurde, hat das Bundesarbeitsministerium unter Fr. Nahles ohne Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung mit erheblichen Bürokratielasten erlassen. Dieses muss geändert werden.“ Ebenso machte der Bundestagsabgeordnete auf die unklare Geltung des Mindestlohns bei praxisbezogenen Abschlussarbeiten aufmerksam, die nicht ausdrücklich in der Studienordnung aufgeführt sind. „Für Unternehmer und Praktikanten ist es nicht zumutbar, dass wegen der Unsicherheit und des Mehraufwandes Praktikumsstellen entfallen. Dies verringert die Berufseinstiegschancen junger Menschen“, erläuterte Nick.
In einer anschließenden Gesprächsrunde haben die Innungsvertreter von ihren Erfahrungen berichtet. Auf viele Mittelständler und ihre Kunden wirken die Zollkontrollen, die teils mit Waffen und Uniformen durchgeführt werden, irritierend. Elisabeth Schubert, Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft machte deutlich, dass bereits viele Handwerke einen verbindlichen Mindestlohntarif haben, deren Löhne weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. „Das Handwerk zahlt faire Löhne. Die mittelständischen Handwerksbetriebe sind die tragende Säule unserer Gesellschaft, sie zahlen in Deutschland ihre Steuern, bieten Arbeitsplätze und bilden aus.“
Ebenso intensiv ging die Diskussion über die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Jeder Arbeitgeber muss täglich aufschreiben, wann der Minijobber mit der Arbeit beginnt, aufhört und wann er wie lange Pause macht. Damit jedoch nicht genug. In vielen Gewerken, insbesondere beim Bau, sind diese Aufzeichnungen nicht nur für die geringfügig Beschäftigten sondern für alle Arbeitnehmer vorzunehmen. Diese umfangreiche Dokumentation muss spätestens sieben Tage nach der geleisteten Arbeit vorliegen und zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Pflichten gelten auch, wenn vertraglich ein Lohn vereinbart ist, der weit über den 8,50 Euro liegt, und die Arbeitszeiten genau festgeschrieben werden.
„Nicht nur der Westerwald ist geprägt von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Gerade in kleineren Betrieben arbeiten häufig Familienangehörige mit, ohne ein formelles Anstellungsverhältnis zu haben. Nach den neuen Regelungen muss auch ihre Arbeitszeit dokumentiert werden. Dies ist realitätsfern und letztlich ein Angriff auf die Struktur kleiner Familienbetriebe“, sagt der Kreishandwerksmeister Rolf Wanja.
Das Ergebnis der Gesprächsrunde ist eindeutig: Die kleinen mittelständischen Betriebe können nicht noch mehr Sanktionen verkraften. Der Mittelstand dürfe nicht kaputt gemacht werden. Die stellvertretende CDU Kreisvorsitzende Jenny Groß machte am Ende deutlich, dass Politik und Wirtschaft gemeinsam handeln müssen, um die Schwachstellen des Mindestlohngesetzes nachhaltig zu verbessern.
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