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Nachricht vom 21.05.2015    

Einrichtung eines Sondervermögens entlastet die Kommunen

Am 21. Mai beschließt der Deutsche Bundestag einen Nachtragshaushalt zur Entlastung der Kommunen. Dies hat auch mehr als gute Auswirkungen auf den Westerwaldkreis. Hierzu haben MdB Gabi Weber, MdL Hendrik Hering und die beiden Bürgermeister Jürgen Schmidt und Peter Klöckner folgende gemeinsame Pressemeldung herausgegeben.

MdB Gabi Weber. Foto: privat.

Westerwaldkreis. „Dem Einsatz der SPD in der Bundesregierung ist es zu verdanken, dass der Bund die Städte und Gemeinden bei den steigenden Kosten für Flüchtlinge strukturell und substanziell entlastet.“ Mit diesen Worten erläutert die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabi Weber einen Teilaspekt des im Nachtragshaushalt verabschiedeten neuen Sondervermögens des Bundes in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. „Denn es darf nicht sein, dass Kommunen mit dieser Aufgabe allein gelassen werden, und somit ihre eigentlichen Aufgaben vernachlässigen zu müssen.“ so Weber weiter.

„Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, für die auch Bund und Länder angemessen Verantwortung übernehmen müssen“, pflichten der Abgeordneten die Bürgermeister der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Jürgen Schmidt und Hachenburg, Peter Klöckner bei. „Hier dürfen und werden wir vom Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder im Juni endlich eine klare und konkrete Übereinkunft erwarten!“, so die Kommunalpolitiker weiter.

Aber auch andere Komponenten des Sondervermögens werden finanzschwachen Kommunen helfen, sich wieder auf ihre Aufgaben zu konzentrieren. Sie können erforderliche Investitionen, zum Beispiel zur Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau der örtlichen Infrastruktur, häufig nicht finanzieren. „Damit ist die Gefahr einer weiteren Verfestigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen verbunden“, warnen Klöckner und Schmidt, die aus ihren finanziell gut aufgestellten Verbandsgemeinden mit Sorge auf die Probleme vieler anderer Kommunen blicken.

Beide wissen, dass eine funktionierende und effiziente Infrastruktur eine entscheidende Voraussetzung für eine positive Wirtschaftsentwicklung ist. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieser Entwicklung durch die Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen begegnet“, zeigen sich die beiden Bürgermeister mit dieser Entscheidung aus Berlin zufrieden.

Mehr noch: „Der Bund wird den Kommunen im Jahr 2017 – über die bereits vorgesehene 1 Milliarde Euro hinaus – weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.“ kann MdB Gabi Weber aus Berlin ergänzen.

Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Hendrik Hering mitteilt, erhält der Westerwaldkreis durch das Landesprogramm zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes über 5,2 Millionen Euro.

„Die Landesregierung hat schnell reagiert und noch vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag Klarheit geschaffen, wie die Mittel von insgesamt 253 Millionen Euro im Land verteilt werden. Die Abstimmung mit den Kommunen hat dabei hervorragend funktioniert. Damit sind die Voraussetzungen zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen geschaffen worden. Von Mitte 2015 bis Ende 2018 können Projekte umgesetzt werden. Es muss nun vor Ort entschieden werden, welche Schwerpunktsetzung verfolgt werden soll, denn hier macht das Land zurecht keine weiteren Vorgaben. Gefördert werden können Investitionen bei Krankenhäusern, Straßen, Schulen oder dem Breitbandausbau bis hin zur frühkindlichen Betreuung“, sagte Hendrik Hering.



„Dieser höhere Einsatz von Bundesmitteln in den Kommunen findet große Zustimmung in den Gemeinden der Region“, so Bürgermeister Jürgen Schmidt (Bad Marienberg). „Aber auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer gebührt ein großes Lob“, ergänzt Peter Klöckner (Hachenburg), „denn ihr ist es durch ihr großes Verhandlungsgeschick gelungen, einen um viele Millionen größeren Anteil für Rheinland-Pfalz mit aus den Verhandlungen herauszubringen, als ursprünglich vorgesehen.“

Diese zusätzlichen von Berlin bereitgestellten Mittel sind ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung und können den finanzschwachen Kommunen bei der Infrastruktur, dem Ausbau der Kinderbetreuung und der Finanzierung der Unterbringung der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge nachhaltig helfen“, so die Sozialdemokraten aus Bund, Land und den Gemeinden.

Erläuterungen zum Hintergrund der Meldung:
Der Bundestag hat heute, Donnerstag, 21. Mai, die Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens im Jahr 2015, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen als Folge von Strukturschwäche finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden.

Die vorgesehene weitere Entlastung der Kommunen um 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 erfolgt durch einen um 500 Millionen Euro höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung – dazu werden die Erstattungsquoten nach Paragraph 46 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gleichmäßig erhöht – und durch einen um 1 Milliarde Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer mittels einer Änderung des Paragraphen 1 des Finanzausgleichsgesetzes.

Die finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen soll für 2015 und 2016 erfolgen. Gemäß der Verständigung zwischen Bund und Ländern wird diese Entlastung über einen erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer umgesetzt. Hierzu wurde Paragraph 1 des Finanzausgleichsgesetzes geändert. Ferner ist beabsichtigt, von den Ländern nicht benötigte Mittel zeitnah und in gleicher Höhe aus dem Fonds „Aufbauhilfe“ im Bundeshaushalt zu vereinnahmen. Zugesagte Hilfen bleiben hiervon unberührt. Zudem erhält der Bund im Jahr 2017 geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 1 Milliarde Euro, die Kommunen erhalten entsprechende Mehreinnahmen.


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