Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist auf die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten erteilten Ausnahmeregelungen vom allgemeinen Sonn- und Feiertagsfahrverbot, anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin.
Region. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist auf die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten erteilten Ausnahmeregelungen vom allgemeinen Sonn- und Feiertagsfahrverbot, anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin. Diese gelten im Einzelnen für nachfolgende Zeiträume:
• Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 14. Juni bis zum 30. August
• Weintraubenlese und Maisernte in der Zeit vom 16. August bis zum 15. November
• für die sonstige Ölsaatenernte in der Zeit vom 09. August bis zum 27. September
Die Landwirte und Winzer haben vor der Ernte dafür Sorge zu tragen, dass sich die Beleuchtungs- und Bremsanlagen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger in einwandfreiem Zustand befinden.