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Nachricht vom 30.06.2015    

Verkehrssicherheit sollte doch oberste Priorität haben

Warum werden Fahrbahnmarkierungen, die seit Jahren hilfreich waren, plötzlich entfernt oder nicht mehr erneuert? Mehrere brenzlige Situationen auf der B 414 und der L 293 verlangen ein sofortiges Handeln. Wer übernimmt die Verantwortung für die so entstandenen Verkehrsgefährdungen, falls es zu Unfällen kommt?

Plötzlich hört die bisher hilfreiche Mittellinie auf der Fahrbahnmitte der L 293 auf. Fotos: Reinhard Panthel.

Kroppach/Unnau. Seit Jahren halfen die Fahrbahnmarkierungen zwischen Kroppach und Müschenbach den Verkehrsteilnehmern. Auch wenn eine Beschränkung auf 70 Kilometer pro Stunde im Bereich des Bahnübergangs Marzhausen ausgewiesen ist, ersetzt das jedoch nicht das Fehlen einer durchgezogenen Linie in der Fahrbahnmitte und ein Überholverbot. Mehrere unübersichtliche Hügel sind Gefahrenpunkte, die tagsüber oder nachts für Schrecksekunden sorgen. Die damals Verantwortlichen haben das erkannt und entsprechend gehandelt. Warum ordnen jetzt „Besserwisser“ eine andere Fahrbahnmarkierung an?

Gerade im Bereich des Unfallschwerpunktes des Bahnübergangs Marzhausen kann man sich täglich davon überzeugen, welche Konsequenzen sich durch das Fehlen der durchgezogenen Mittellinie beim Begegnungsverkehr ergeben. „Muss sich erst mal wieder ein schwerer Unfall mit Verletzten ereignen, bis sich die zuständige Straßenmeisterei zum Nachbessern entscheidet?“, fragte ein Berufskraftfahrer, der die Strecke täglich befährt.

Ein weiterer Fall, bei dem das Fehlen einer Fahrbahnmarkierung für eine erhöhte Unfallgefahr sorgt, ist der Einmündungsbereich der L 293 aus Unnau kommend in Richtung B 414. Hier ist nur der obere Einmündungsbereich mit einer Mittellinie gekennzeichnet. Ein Grund für das Fehlen der bisher gekennzeichneten Landesstraße in Richtung Unnau ist nicht bekannt. Da kann es auch nicht sein, dass die L 292 in diesem Bereich nicht die vorgeschriebene Fahrbahnbreite hat. Der Begegnungsverkehr auf der Landesstraße L 293 findet ja auch statt und ist erlaubt. Ohne Mittellinie wird der Gefahrenbereich auch nicht sicherer.



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Eine neue Erkenntnis zwingt im Einmündungsbereich der L 293 in die Bundesstraße B 414 zum Handeln. Trotz entsprechender farblicher Markierungen und Überholverbot nutzen einige „Schnellfahrer“ aus Kirburg kommend diesen Bereich zum verbotenen Überholen. Verkehrsteilnehmer, die von Unnau aus auf die B 414 auffahren, haben schon erlebt, dass sich auf der Einfädelspur für die Linksabbieger plötzlich Raser befinden, die nicht den ersten Unfall zu verantworten haben. Hier wäre es ganz einfach, wenn aufrecht stehende „Gummireiter“ die risikobereiten Überholer zusätzlich auf den Gefahrenpunkt aufmerksam machen. Repa


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